Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag nach § 36 BauGB, da das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 "Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße" nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist und es darüber hinaus nach § 33 BauGB zulässig ist.
21.12.2017 - Marktgemeinderat Mering
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag nach § 36 BauGB, da das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 "Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße" nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist und es darüber hinaus nach § 33 BauGB zulässig ist.