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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 24.11.2017:

zu o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes erhalten Sie unsere Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht.

 

Wir verweisen dazu auf unsere Stellungnahme 4-4622-AIC-21843/2017 vom 29.09.2017.

 

Unsere Stellungnahme wurde bei der vorliegenden Planung bzw. dem Abwägungsbeschluss

Ausreichend berücksichtigt. Wir erinnern an die Nachweispflicht der Retentionsraumbilanzierung vor Beginn der Baumaßnahme.

 

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering nimmt den Hinweis zu der Nachweispflicht der Retentionsraumbilanzierung vor Beginn der Baumaßnahme zur Kenntnis.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 2

 

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