Reduzieren

Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 10.12.2017:

Hiermit möchte ich als Bürger von Mering Stellung zum Bebauungsplan Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße“ und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes" nehmen.

 

Das ausgeschriebene Industriegebiet "nördlich der Friedenaustraße" liegt in der Hauptwindrichtung des Wohngebietes Mering St. Afra, auch wenn das zunächst angesiedelte Logistikunternehmen die Emissionsgrenzen eines Industriegebietes nicht erreicht. Allerdings ist die Ansiedlung eines Logistikunternehmens langfristig risikobehaftet, so dass ggf. auch mit einer anderen Nutzung zu rechnen ist (siehe unten).

Die ausgeschriebene Fläche dient vielen Bürgern von Mering St. Afra, aber auch vielen Bürgern von Mering, als Einstieg in das die Natur. Durch die Lage zwischen B2 und Bahnlinie Augsburg - München ist für die Bewohner von St. Afra wichtig, einen ungehinderten Zugang zur Naherholung zu bekommen. Die Ansiedlung eines Logistikunternehmens und der damit verbundene Lieferverkehr erschweren diesen Zugang erheblich. Wird den Menschen die Möglichkeit genommen schnell zu Fuß oder per Fahrrad in die Natur zu kommen, so führt dies unweigerlich dazu, dass die Menschen stattdessen mit dem Auto „ins Grüne“ fahren, was zu noch mehr Verkehr führt.

Die ausgeschriebenen Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Dennoch sind hier seltene Arten zu beobachten (Kiebitz) und zu hören(Feldlerche). Diese Arten bevorzugen große, zusammenhängende Freiflächen. Ein Eingriff durch Bebauung dieser Flächen wird diese Tiere unweigerlich verdrängen. Ausgleichsflächen - egal welcher Art - können nicht geschaffen werden, ohne weitere Eingriffe in die Natur durchzuführen.

Demgegenüber steht die Tatsache, dass sich zunächst als Hauptnutzer der Flächen ein Logistikunternehmen ansiedeln soll. Bei einem solchen Unternehmen stehen die lokale Wertschöpfung und die Anzahl der Arbeitsplätze in einem extrem ungünstigen Verhältnis zum Flächenverbrauch. Die geschaffenen Arbeitsplätze dürften zum großen Teil auch im Niedriglohnsektor zu finden sein. Da Logistikunternehmen in der Regel überregional operieren, kann es durch betriebswirtschaftliche Kniffe (Verschiebung der lokalen Gewinne an andere Standorte) dazu führen, dass in Mering nur reduziert Gewerbesteuereinnahmen anfallen.

Da Logistikunternehmen (insbesondere Contractor, wie der von Bürgermeister Kandler genannte) komplett von den Auftrag gebenden Unternehmen abhängig sind, ist die Ansiedlung mit dem Risiko verbunden, dass eingerichteten Liegenschaften nicht dauerhaft wirtschaftlich vom Erstnutzer genutzt werden können. Dies führt günstigstenfalls zu einer Weiternutzung durch andere Unternehmen andernfalls oder zu einer Industriebrache.

Im ungünstigsten Fall siedeln sich dort dann Unternehmen an, die die freizügigen Emissionsgrenzen eines Industriegebiets z.B. bzgl. Lärm nutzen wollen (siehe erster Absatz)

Mein Fazit: Den erheblichen Nachteilen einer Ausschreibung/Nutzung „Industriegebiet nördlich der Friedenaustraße“ stehen nur begrenzte Vorteile bezüglich. Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitsplätzen - verbunden mit einem erheblichen Risiko bzgl. dauerhafter Nutzung - gegenüber.

 

Ich bitte um freundliche Beachtung meiner Stellungnahme.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Zum Thema Hauptwindrichtung

Der Markt Mering weist unabhängig der gesetzlichen Vorgaben darauf hin, dass sich eine Windausbreitung im Bereich des Plangebietes so verhalten würde, dass, selbst wenn Gerüche entstehen würden, sich die Gerüche über Gebiete erstrecken würde in welchen kaum Immissionsorte vorhanden sind,

Siehe hierzu die Anlagen zur Windrose und Windausbreitung vom Meteoblue Mering, Darstellung „Einmündung“ und „Mitte Halle 1“.

 

 

 

 

 

Zum Thema Naherholung /Weitmannsee

Der Markt Mering weist darauf hin, dass sich westlich der Bahnlinie ausschließlich landwirtschaftliche Flächen mit Monokulturen befinden (derzeit nahezu 90 % ige Maiskulturen). Für den Markt Mering sind im Plangebiet und im Umfeld des Plangebietes keine Naherholungsflächen erkennbar.

Naherholungsgebiete, wie der Weitmannsee, befinden sich in einer Entfernung von zwei Kilometern zum Plangebiet und werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt (z.B. Wegeverbindung zum Weitmannsee bleibt unberührt).

 

Zum Thema Artenschutz

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation (einschließlich CEF Maßnahmen) ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Brutvogelarten im Planungsgebiet nicht

anzunehmen. Die Maßnahmen zielen auf Bodenbrüter der Agrarlandschaft.

 

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden vorgesehen, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

-Um Tötungen und Störungen zu vermeiden, ist die Abräumung der Äcker außerhalb der Brutzeit durchzuführen, also nicht in der Zeit von 1.3. bis 31.8.

-Um Kollisionen zu vermeiden, Verzicht auf Glasfronten oder durchsichtige Übergänge, wenigstens in den Übergangsbereichen zu Feldflur.

-Um eine Entwertung der Feldflur zu vermeiden, keine Gehölzpflanzungen in der freien Feldflur in den CEF- und Kompensationsflächen.

 

Folgende artspezifischen Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden durchgeführt:

-Ausgleichsflächen sind vor dem Eingriff sicherzustellen und bereits im Eingriffsjahr aus der Nutzung zu nehmen; die weitergehende Gestaltung und Pflege (Umwandlung in Wiese, Anlage von Seigen) der Flächen kann auch nach dem Ersteingriff erfolgen, spätestens jedoch im Folgejahr nach Baubeginn.

 

Für den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 67 werden folgende Flächen für den naturschutzfachlichen Ausgleich herangezogen:

-Fl. Nr. 3983, Größe: 11.251 m2

-Fl. Nr. 2234, Größe: 8.687 m2

-Gesamter Naturschutzfachlicher Ausgleich: 19.938 m2

 

Für den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 67 werden folgende Flächen für den artenschutzrechtlichen Ausgleich herangezogen:

-Teilfläche der Fl.Nr. 3176, Größe: 2.325 m2

-Fl.Nr. 3175, Größe: 3.361 m2

-Fl.Nr. 3227/5, Größe: 1.461m2

-Fl.Nr. 3224/2, Größe 3.431 m²

-Fl.Nr. 3242/2, Fl.Nr. 3242/3 und Teilfläche der Fl.Nr. 3244/2, Größe: 17.269 m2

-Gesamter Artenschutzrechtlicher Ausgleich: 24.416 m²

 

Folgende Kompensationsmaßnahmen werden vorgesehen, um Verschlechterungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern:

Kompensation der Flächenverlust durch Ausgleichsflächen in Agrarflächen im näheren Umfeld (Meringer Feld): Rückumwandlung von Ackerflächen in Wiesen, Anlage von feuchten Seigen, kurzfristig sind auch Ackerbrachen geeignet, um dem Kiebitz Rückzugsflächen und Nahrungsgebiete für seine Jungen anzubieten (z.B. als CEF-Maßnahme sichergestellte Flächen). Keine Gehölzpflanzungen auf Ausgleichsflächen in der freien Feldflur.

 

Zum Thema Arbeitsplätze

Es ist ein wesentliches Ziel des Marktes Mering weitere Arbeitsplätze an geeigneten Standorten mit guter infrastruktureller Anbindung zu schaffen. Hierfür schafft der Markt Mering Baurecht in Form eines Gewerbe- und Industrieparks. Die Fragestellung zur Anzahl der möglichen Arbeitsplätze ist nicht Gegenstand der Baurechtschaffung, sondern Gegenstand der Ansiedlungspolitik des Marktes.

 

Zum Thema zukünftiger Investor

Der Markt Mering schließt einen städtebaulichen Vertrag mit dem Generalunternehmer (GU, in diesem sind die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt. Scheitert das Vorhaben über den GU, fallen die Flächen an den Markt Mering zurück.

 

Zum Thema Gewerbesteuereinnahmen

Der Markt Mering weist darauf hin, dass die Gewerbesteuereinnahmen durch den Industrie- und Gewerbepark keinen Gegenstand der Abwägung des Bebauungsplanverfahrens darstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Anregung zum Thema Industriegebiet wird dahingehend stattgegeben, dass anstelle eines Industriegebietes ein Gewerbegebiet festgesetzt wird. Zudem wird der Angebotsbebauungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert. Den sonstigen Einwendungen wird nicht stattgegeben.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:   19 : 5

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.