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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 01.12.2017:

ich erhebe Einspruch gegen das o. g. geplante Gewerbegebiet. da dieses mit einer vorgesehenen Bebauungshöhe von bis zu 15 m zu einer erheblichen Veränderung des Erscheinungsbildes des Ortsteils St. Afra führen würde, da dieses sogar u. a. die ortsansässige Kirche überragen würde.

 

Weiter werden hier, auch im Hinblick auf die bereits geplante Osttangente, die Emissionswerte für die anwohnenden Bürger überschritten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Veränderung des Erscheinungsbildes des Ortsteils St. Afra

Der Markt Mering weist darauf hin, dass die Höhe der baulichen Anlagen des zukünftigen Gewerbe- und Industrieparks dafür entscheidend ist, dass der Lärm, welcher durch Be- und Entladevorgänge und den Fahrverkehr auf der gewerblichen Baufläche selbst, abgehalten wird und nicht nach St. Afra gelangt. Die Höhe der baulichen Anlagen von bis zu 15 m wirkt sich daher bezüglich der Lärmemissionen positiv auf den Ortsteil St. Afra aus.

 

Der Markt Mering weist darauf hin, dass eine Beeinträchtigung des Ortsbildes von St. Afra, z.B. für die Kirche, nicht erkennbar ist, da sich der geplante Gewerbe- und Industriepark in einer Entfernung von ca. 700 Metern zur Kirche befindet. Vielmehr ist es so, dass der Gewerbe- und Industriepark auf der Höhe des bestehenden Gewerbegebietes ‚Nördlich der Umgehungsstraße' endet. Das Orts- und Landschaftsbild von St. Afra ist zudem durch die bestehende sechs Meter hohe Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke stark vorbelastet und somit nur eingeschränkt schutzwürdig.

 

Zum Thema Osttangente

Der Markt Mering weist bezüglich der angesprochenen Osttangente darauf hin, dass die geplante Osttangente in keinem Zusammenhang mit der Baurechtsschaffung für den vorliegenden Gewerbe- und Industriepark steht. Die Osttangente ist nach Kenntnisstand des Marktes Mering noch in der Diskussion; es liegen weder konkrete Planungen noch die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens hierzu vor. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, insbesondere auch an den Immissionsorten im Ortsteil St. Afra, werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde zu prüfen und sicherzustellen sein. Das vorliegende Bauleitplanverfahren ist für die Planfeststellung in keiner Weise vorgreiflich.

 

Zum Thema Emissionswerte (Lärm)

Der Markt Mering weist bezüglich der Emissionswerte darauf hin, dass zur Sicherstellung, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen auf den Ortsteil St. Afra einwirken, Emissionskontingente in der Bebauungsplanzeichnung festgesetzt wurden. Die Einhaltung dieser Kontingente ist durch die Betriebe im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Den Einwendungen wird nicht stattgegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 5

 

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