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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 08.12.2017:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 "Industrie- und' Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße" und der Änderung des FNP im Parallelverfahren möchte die Gemeinde Baurecht für ein Industriegebiet schaffen.

 

Im Zuge der ersten Beteiligung wurde bereits eine Stellungnahme abgegeben.

 

Aus dem Beschlussbuchauszug des Marktes Mering wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der vorliegenden Planung eine Verschiebung der Hallen nach Osten nur marginal möglich ist und eine westliche Eingrünung aufgrund der Erweiterung nach Westen nicht sinnvoll er­ scheint.

Weiterhin wird auf den funktionalen Zusammenhang der Gewerbeflächen verwiesen, die keine Zonierung des Gebietes ermöglichen.

 

Der Markt Mering gestaltet im Zuge seiner Planungshoheit das Orts- und Landschaftsbild. Die Größe des Projektes muss hier ausreichend berücksichtigt werden.

Geht man von den geplanten Hallen und der optionalen Erweiterung (siehe Hinweise im Plan) aus, entsteht ein zusammenhängender Gebäudekomplex mit einer Fläche von ca. 45.000 m2. Dies entspricht rund 4,5 Fußballfeldern.

Die südlichen Flächen (GI 2) sind hier noch nicht berücksichtigt.

 

Die Gestaltungsfestsetzungen sind ein guter Ansatz, scheinen jedoch die Belange des Ortsbildes nicht angemessen zu berücksichtigen. Die Festsetzung zur Fassadenfarbe und Dach-eindeckung sollte aktiv erfolgen und nicht anhand eines Ausschlusskatalogs nur eingeschränkt werden.

Die Gliederung der Fassade wird anerkannt, sollte jedoch konkretisiert werden.

Die angedachte Fassadenbegrünung wäre sinnvoll und würde zumindest das farbliche Einfügen in das Orts- und Landschaftsbild sicherstellen. Die Abmessungen, Lage und Wiederholung der Fassadenbegrünungen sollten planerisch überprüft und festgesetzt werden.

 

Aufgrund der guten Einsehbarkeit von oben durch die vielbefahrene Umgehungsstraße B2 muss insbesondere für die fünfte Fassade, dem Dach, eine orts- und landschaftsverträgliche Einbindung gewährleistet werden.

 

Die Flachdächer bzw. flach geneigten Dächer könnten als extensive Gründächer festgesetzt werden. Gründächer fügen sich nicht nur gut in das Landschaftsbild ein, sondern führen auch zu geringeren Temperaturschwankungen der Dichtungsebene und damit in der Regel zu einer längeren Lebensdauer der Dachhaut. Weiterhin tragen sie über die Verdunstung zum Mikroklima bei. Das Regenrückhaltebecken könnte durch die Pufferwirkung gegebenenfalls kleiner ausfallen. Eine Verschiebung der Baukörper nach Osten einhergehend mit einer Verbreiterung des westlichen Grüngürtels wäre gegebenenfalls möglich. Die geplante westliche Fortführung des Gebietes steht dem nicht entgegen. Der Grüngürtel würde vielmehr zu einer Zonierung der zukünftig geplanten noch großflächigeren Bebauung führen und im jetzigen Planungsstand eine angemessenere Eingrünung ermöglichen.

Die oben genannten Anregungen würden ein Vorhaben dieser Größenordnung zumindest angemessener in das Orts- und Landschaftsbild einfügen und vermutlich zu einer besseren Akzeptanz führen. Der Gemeinde wird empfohlen, die oben aufgeführten Anregungen in ihrer Planung zu berücksichtigen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering nimmt die Anregungen des Kreisbaumeisters dankend zur Kenntnis und verweist auf die Satzung des Bebauungsplanes. In dieser sind Grundzüge zur Fassadengestaltung und Dacheindeckung enthalten. Eine weitere Präzisierung zur Fassadenfarbe und zur Dacheindeckung ist einerseits sicherlich ein lohnenswertes städtebauliches Ziel, ist aber andererseits mit den Realitäten des anzusiedelnden Gewerbes abzugleichen. Hierbei möchte der Markt Mering dem Bauherrn eine gewisse Flexibilität aufrechterhalten.

 

Entscheidend für die Integration in das Landschaftsbild ist für den Markt Mering eine Gliederung der Baukörper, die auch durch Farbgestaltung erfolgen können sollte, z.B. durch farbliche Abstufungen der Außenfassadenstruktur. Hierbei erachtet der Markt es als kontraproduktiv, wenn konkrete Farbtöne festgesetzt werden.

 

Auch bei dem Thema der Dachlandschaft kann es städtebaulich ein lohnenswertes Ziel sein, eine Dachbegrünung anzustreben. Deshalb wurde seitens des Marktes dieses Ziel auch mit dem Investor angesprochen und diskutiert.

Nachdem es sich bekannterweise um ein Industrie- und Gewerbebau handelt, und die statischen Anforderungen der Firmen auch hohe Wandbelastungen bzgl. Krananlagen und automatisierten Fertigungsstraßen umfassen, zudem die Hallen möglichst stützenfrei gebaut werden sollen, erfordert eine Dachbegrünung zusätzliche statische Anforderungen, die bei diesen Hallengrößen wirtschaftlich seitens des Investors nicht mehr dargestellt werden können.

 

Der Markt Mering würdigt in seiner Abwägung bzgl. Dacheingrünung auch die wirtschaftliche Machbarkeit im Verhältnis zu den Vorteilen einer Dachbegrünung. Nachdem östlich der Gebäude eine Regenrückhaltung naturnah vorgesehen ist und nördlich und östlich der Gebäude eine Eingrünung mit Pflanzbindung festgesetzt wurde, und außer der B 2-Blickbeziehung auf der Höhe des Dammes die Dächer nicht einsehbar sind, wägt der Markt Mering dahingehend ab, dass eine Dachbegrünung nicht festgesetzt werden solle.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Anregung wird nicht stattgegeben.

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Anlage/n

 

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