Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.08.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße" gefasst.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 10.11.2017 bis einschließlich 11.12.2017 statt.
Folgende Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.
1. | Landratsamt Aichach-Friedberg z. Hd. Herrn Raab |
2. | Landratsamt Aichach-Friedberg Gesundheitsamt Aichach |
3. | Wasserwirtschaftsamt |
4. | Herrn Kreisbrandrat |
5. | Bayernwerk AG |
6. | Gemeindeverwaltung Kissing |
7. | Gemeindeverwaltung Merching |
8. | Staatliches Bauamt |
9. | Regierung von Schwaben Höhere Landesplanungsbehörde |
10. | Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt |
11. | Abwasserzweckverband "Obere Paar" |
12. | Bund für Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Mering |
13. | Kreisgruppe für Vogelschutz z. Hd. Herrn Herzog |
14. | Industrie- und Handelskammer Augsburg und Schwaben |
15. | Herr Küppersbusch im Hause |
16. | Herr Lichtenstern im Hause |
17. | Wasserwerk Herr Gerlsbeck |
18. | Gemeinde Ried |
19. | Stadt Augsburg Stadtplanungsamt |
20. | Handwerkskammer für Schwaben |
21. | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg |
22. | Amt für ländliche Entwicklung Schwaben |
23. | Bayerischer Bauernverband |
24. | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege |
25. | Deutsche Telekom Technik GmbH |
26. | Energienetze Bayern (Erdgas) |
27. | Regionaler Planungsverband Augsburg |
28. | LEW Verteilnetz GmbH |
29. | LEW TelNet GmbH |
30. | Kreishandwerkschaft Augsburg |
31. | Vodafone Kabel Deutschland GmbH |
Von diesen 31 Trägern öffentlicher Belange haben insgesamt 5 Bedenken und Anregungen vorgebracht, nämlich:
1. | Landratsamt Aichach-Friedberg (2 Fachstellen) |
12. | Bund für Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Mering |
13. | Kreisgruppe für Vogelschutz |
23. | Bayerischer Bauernverband |
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind zehn Stellungnahmen eingegangen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Markt Mering weist darauf hin, dass nachfolgend nur solche Stellungnahmen aufgeführt sind, die die Änderungsgegenstände des Flächennutzungsplanes, betreffen.
Dies sind:
Verzicht auf Grünzäsur zugunsten von Gewerblichen Bauflächen
Verschiebung der Ortsrandeingrünung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nachrichtliche Übernahme: Aktualisierung der veralteten Darstellung der Flutmulde:
Zudem werden solche Stellungnahmen aufgeführt, welche den europäischen Artenschutz betreffen.
Für Stellungnahmen, welche den Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 67 betreffen, wird auf die Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 67 verwiesen.
Herr Honold stellt an Hand einer Power-Point-Präsentation das geplante Projekt Honold/Kuka vor. Im Anschluss fasst Herr Dehm vom Büro OPLA zunächst die eingegangenen Einwendungen inhaltlich zusammen. Er empfiehlt, das Gebiet nicht mehr als Industrie-, sondern als Gewerbegebiet aufzuplanen. Bezüglich des Teilbereiches der Hallen 1 - 3 rät er, abweichend von der bisherigen Planung, weiterhin zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag als Sicherungsinstrumente für die Kommune. In diesem Zusammenhang wird das spezielle Vorhaben detailliert festgeschrieben, Vorstellungen der Gemeinde (z.B. Anzahl der LKW-Fahrten) können hier geregelt werden. Für den südlichen Teil des aufzuplanenden Gebietes soll es weiter bei einem sog. Angebotsbebauungsplan bleiben. Herr Dr. Stickroth erläutert im Anschluss die durchgeführte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Er weist besonders darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens auf Grund der Jahreszeit keine Kartierung erfolgen konnte. In diesem Fall müsse dann ein sog. "Worst Case-Szenario" unterstellt werden. Das bedeutet, dass die maximale Dichte an Feldvögeln aus dem Ausburger Raum / Lechtal für das Gutachten unterstellt wurde. Darüber hinaus habe er nicht nur das Kerngebiet der Flächenausweisung, sondern darüber hinaus die sog. Effektdistanzen berücksichtigt.
Im Anschluss ergibt sich noch eine intensive Diskussion im Gremium über eine Kosten-Nutzung-Analyse zum Projekt sowie zum Vergleich von Gewerbesteuereinnahmen anderer Kommunen aus ihren Gewerbegebieten.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |