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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.08.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße" gefasst.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 10.11.2017 bis einschließlich 11.12.2017 statt.

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten.

 

1.

Landratsamt Aichach-Friedberg z. Hd. Herrn Raab

2.

Landratsamt Aichach-Friedberg Gesundheitsamt Aichach

3.

Wasserwirtschaftsamt

4.

Herrn Kreisbrandrat

5.

Bayernwerk AG

6.

Gemeindeverwaltung Kissing

7.

Gemeindeverwaltung Merching

8.

Staatliches Bauamt

9.

Regierung von Schwaben Höhere Landesplanungsbehörde

10.

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

11.

Abwasserzweckverband "Obere Paar"

12.

Bund für Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Mering

13.

Kreisgruppe für Vogelschutz z. Hd. Herrn Herzog

14.

Industrie- und Handelskammer Augsburg und Schwaben

15.

Herr Küppersbusch im Hause

16.

Herr Lichtenstern im Hause

17.

Wasserwerk Herr Gerlsbeck

18.

Gemeinde Ried

19.

Stadt Augsburg Stadtplanungsamt

20.

Handwerkskammer für Schwaben

21.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg

22.

Amt für ländliche Entwicklung Schwaben

23.

Bayerischer Bauernverband

24.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

25.

Deutsche Telekom Technik GmbH

26.

Energienetze Bayern (Erdgas)

27.

Regionaler Planungsverband Augsburg

28.

LEW Verteilnetz GmbH

29.

LEW TelNet GmbH

30.

Kreishandwerkschaft Augsburg

31.

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

Von diesen 31 Trägern öffentlicher Belange haben insgesamt 5 Bedenken und Anregungen vorgebracht, nämlich:

 

1.

Landratsamt Aichach-Friedberg (2 Fachstellen)

12.

Bund für Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Mering

13.

Kreisgruppe für Vogelschutz

23.

Bayerischer Bauernverband

 

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind zehn Stellungnahmen eingegangen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass nachfolgend nur solche Stellungnahmen aufgeführt sind, die die Änderungsgegenstände des Flächennutzungsplanes, betreffen.

Dies sind:

Verzicht auf Grünzäsur zugunsten von Gewerblichen Bauflächen

Verschiebung der Ortsrandeingrünung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Nachrichtliche Übernahme: Aktualisierung der veralteten Darstellung der Flutmulde:

Zudem werden solche Stellungnahmen aufgeführt, welche den europäischen Artenschutz betreffen.

 

Für Stellungnahmen, welche den Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 67 betreffen, wird auf die Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 67 verwiesen.

 

Herr Honold stellt an Hand einer Power-Point-Präsentation das geplante Projekt Honold/Kuka vor. Im Anschluss fasst Herr Dehm vom Büro OPLA zunächst die eingegangenen Einwendungen inhaltlich zusammen. Er empfiehlt, das Gebiet nicht mehr als Industrie-, sondern als Gewerbegebiet aufzuplanen. Bezüglich des Teilbereiches der Hallen 1 - 3 rät er, abweichend von der bisherigen Planung, weiterhin zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag als Sicherungsinstrumente für die Kommune. In diesem Zusammenhang wird das spezielle Vorhaben detailliert festgeschrieben, Vorstellungen der Gemeinde (z.B. Anzahl der LKW-Fahrten) können hier geregelt werden. Für den südlichen Teil des aufzuplanenden Gebietes soll es weiter bei einem sog. Angebotsbebauungsplan bleiben. Herr Dr. Stickroth erläutert im Anschluss die durchgeführte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Er weist besonders darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens auf Grund der Jahreszeit keine Kartierung erfolgen konnte. In diesem Fall müsse dann ein sog. "Worst Case-Szenario" unterstellt werden. Das bedeutet, dass die maximale Dichte an Feldvögeln aus dem Ausburger Raum / Lechtal für das Gutachten unterstellt wurde. Darüber hinaus habe er nicht nur das Kerngebiet der Flächenausweisung, sondern darüber hinaus die sog. Effektdistanzen berücksichtigt.

Im Anschluss ergibt sich noch eine intensive Diskussion im Gremium über eine Kosten-Nutzung-Analyse zum Projekt sowie zum Vergleich von Gewerbesteuereinnahmen anderer Kommunen aus ihren Gewerbegebieten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

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