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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 29.11.2017:

Das dargestellte Planungsgebiet ist in keinem Verfahren der Ländlichen Entwicklung beteiligt. Eigene Planungsüberlegungen bestehen keine.

 

Die Neuausweisung von Bauland in bisher unbebauter landwirtschaftlicher Lage sollte aber erst dann erfolgen, wenn alle Möglichkeiten der Innenentwicklung nachhaltig geprüft wurden. Im Besonderen sollte untersucht werden, ob eine innerörtliche Nachverdichtung möglich ist und z. B. aufgelassene Hofstellen oder mögliche Industriebrachen der in der Planung beabsichtigten Nutzung wieder zugeführt werden könnten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass für den Gewerbe- und Industriepark Flächen von ca. 10,0 ha benötigt werden. Im Innenbereich des Marktes Mering liegen keine zusammenhängenden Flächen dieser Größenordnung vor, sodass hier die Ausweisung von Bauland auf landwirtschaftlichen Flächen erfolgt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:  19 : 5

 

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