Marktgemeinderat Mering - 22.09.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2016/0804-01 | |||
Ö 3.1 | 2016/0804-02 | |||
Ö 3.2 | 2016/0804-03 | |||
Ö 3.3 | 2016/0804-04 | |||
Ö 3.4 | 2016/0804-05 | |||
Ö 3.5 | 2016/0804-06 | |||
Ö 3.6 | 2016/0804-07 | |||
Ö 3.7 | 2016/0804-08 | |||
Ö 3.8 | 2016/0804-11 | |||
Ö 3.9 | 2016/0804-09 | |||
Ö 3.10 | 2016/0804-12 | |||
Ö 4 | 2016/0804-10 | |||
Ö 5 | 2016/1060-01 | |||
Ö 6 | 2015/0486-02 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Marktgemeinderat hält den Standort für einen fünf- bis sechsgruppigen Hort an der Grundschule II auf dem Grundstück FlNr. 2705/62 für geeignet. Die Vorteile dieses Standorts überwiegen im Vergleich mit dem Standort auf dem Schulgelände. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchenverwaltung in Verhandlungen zum Erwerb des Grundstücks zu treten. Gleichzeitig ist das Architekturbüro ……………………… mit der Planung eines Hortes zu beauftragen. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen I und II. Die Vorplanung und die Kostenschätzung sind dem Marktgemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlußfassung vorzulegen.
Alternativ:
Der Marktgemeinderat hält den Standort für einen fünf- bis sechsgruppigen Hort an der Grundschule II auf dem Grundstück der Grundschule II für geeignet. Die Vorteile dieses Standorts überwiegen im Vergleich mit dem Standort auf dem Grundstück FlNr. 2705/62. Die Planung eines Hortes ist im Zusammenhang mit der Erweiterung der Grundschule II zu sehen. Mit der Planung der Erweiterung der Grundschule und der Planung eines fünf- bis sechsgruppigen Hortes wird das Architekturbüro ……………………….. zunächst mit den Leistungsphasen I und II beauftragt. Die Vorplanung und die Kostenschätzung sind dem Marktgemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Daraus ergeben sich die weiteren Schritte eines schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens und der Förderverfahren.
22.09.2016 - Marktgemeinderat Mering Ö 6 - geändert beschlossen Beschluss: Der Marktgemeinderat hält den Standort für einen fünf- bis sechsgruppigen Hort an der Grundschule II auf dem Grundstück FlNr. 2705/62 für geeignet. Die Vorteile dieses Standorts überwiegen im Vergleich mit dem Standort auf dem Schulgelände. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchenverwaltung in Verhandlungen zum Erwerb des Grundstücks zu treten. Abstimmungsergebnis: 20 : 3
|
||||
Ö 7 | 2016/1148 | |||
Ö 8 | 2016/1172 | |||
Ö 9 | 2016/1141 | |||
Ö 10 | 5/0240-01-01 | |||
Ö 11 | 2016/1144 | |||
Ö 12 | 2016/1143 | |||
Ö 13 | 2014/0009-28 | |||
Ö 14 | ||||
Ö 15 | ||||
Ö 15.1 | 2016/1190 | |||
Ö 15.2 | 2016/1191 | |||
Ö 15.3 | 2016/1192 |