Sachverhalt:
Sachverhalt:
Nachdem das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Oberfeld I voranschreitet und in absehbarer Zeit mit dem Satzungsbeschluß gerechnet werden kann, sollte man sich parallel zu diesem Verfahren bereits Gedanken über die künftige Vergabe der Bauplätze machen.
Entscheidend hierbei ist vor allem die Frage, nach welchen Kriterien man aus der Vielzahl der Bewerber die künftigen Käufer auswählen möchte.
Dies kann z. B. in Form eine Kriterienkataloges geschehen, nach dem dann mittels eines Punktesystems eine Reihenfolge der Bewerber festgelegt wird.
Sollte man sich für ein klassisches Einheimischenmodell entscheiden, so wäre dies nach Ansicht der Verwaltung kritisch zu betrachten. So hat z. B. die EU-Kommission bereits vor längerer Zeit festgestellt, daß eine Vergabe, die als Zulässigkeitsvoraussetzung an eine Ortsansässigkeit von mehr als 5 Jahren verknüpft ist, gegen geltendes EU-Recht verstösst und damit wohl nicht zulässig wäre.
Recherchen bei anderen Gemeinden sowie im internet haben ergeben, daß bei anderen Kommunen eine Vielzahl von verschiedenen Kriterienkatalogen angewendet werden, die teilweise erheblich voneinander abweichen.
Wir haben dieser Sitzungsvorlage einen Auszug diverser Vergaberichtlinien anderer Kommunen aus dem Bundesgebiet beigefügt. Aus dem näheren Umkreis sind hier die Stadt Aichach sowie die Gemeinden Merching und Kissing mit vertreten.
Die Fraktionen werden gebeten, ihre Vorstellung zur künftigen Vergabe der Bauplätze zu beraten und das Ergebnis hierzu der Verwaltung mitzuteilen. Aufgrund dieser Angaben wird die Verwaltung dann versuchen, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, der dann im Marktgemeinderat beraten werden kann.
Dabei sollte nach Ansicht der Verwaltung auf einen Bezug zum Einkommen bzw. zum vorhandenen Vermögen der jeweiligen Bewerber möglichst verzichtet werden, da eine Überprüfung dieser Angaben in der Praxis nur relativ schwer bis gar nicht erfolgen kann und man daher - gerade was vorhandenes Vermögen angeht - auf die Angaben der Bewerber vertrauen müsste, ohne hier eine konkrete Überprüfung durchführen zu können.
Die Fraktionen werden gebeten, Ihre Vorstellungen und Wünsche der Verwaltung bis spätestens 28.10.2016 mitzuteilen.