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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 28.07.2016:

 

Der Abwasserzweckverband beabsichtigt keine planerischen Veränderungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnten.

Eine ausreichende Dimensionierung des Abwasserkanales muss gewährleistet sein, die Einleitungsmengen dürfen nicht überschritten werden.

Es muss sichergestellt sein, dass dem AWOP-Kanal nur Schmutzwasser zugeführt wird.

Die allgemeinen Vorschriften für Entwässerung sind einzuhalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Dass von Seiten des Abwasserzweckverbands Oberer Paar keine planerischen Veränderungen beabsichtigt werden oder sonstige Maßnahmen vorgenommen werden, die für die städtebauliche Entwicklung oder Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnten werden, wird zur Kenntnis genommen und insoweit als Zustimmung zur Planung gewertet. Auf eine ausreichende Dimensionierung des Abwasserkanals und die Einhaltung der allgemeinen Vorschriften für Entwässerung ist im Zuge der Entwässerungsplanung zu achten. Nicht verunreinigtes Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern, damit nur Schmutzwasser dem Kanal zugeführt wird.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Hinweise des Abwasserzweckverbandes „Obere Paar“ werden zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

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