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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 29.07.2016:

 

Wasserwirtschaftliche Würdigung:

Der Bereich der Änderung ist von einem 100-jährigen Hochwasser (HQ 100) der Paar betroffen. Bei einem solchen Ereignis sind Wassertiefen bis 65 cm auf dem Grundstück zu erwarten.

Eine bauleitplanerische Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist u.E. soweit möglich, als dass aktuelle Verhältnisse gesichert oder aber nicht verschlechtert werden.

Inhalte zur Erweiterung des Baufensters oder neue Möglichkeiten der Verdichtung sind u.E. in der Bauleitplanung nicht umsetzbar. Veränderungen in der Höhe von Gebäuden halten wir für unschädlich.

Sollten in dem o.g. Rahmen Anpassungen vorgenommen werden, sollten diese hochwasserangepasst bis auf die zu erwartende Wasserspiegelhöhe von 506,90 üNN umgesetzt werden. Zusätzlich empfehlen wir die Einhaltung eines 50 cm Freibordes zur Minimierung von Schadpotential.

Die rechtliche Wertung der Zulässigkeit der Bauleitplanung sollte vom LRA Aichach-Friedberg vorgenommen werden.

Darüber hinaus bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der vorliegende Bebauungsplan sieht mit Ausnahme der Erweiterung der überbaubaren Flächen im 1. und 2. Obergeschoss für den Verbindungsbau zwischen dem Gebäude Lechstraße 2 und dem geplanten Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans keine Änderung in der Ausdehnung der überbaubaren Flächen noch eine Erhöhung der Grundfläche vor. Da die Erweiterung der überbaubaren Flächen nicht im Erdgeschoss sondern ausschließlich in den Obergeschossen mit einer Mindesthöhe von 3,5 über dem öffentlichen Fuß- und Radweg und damit um mindestens 2,85 m über dem höchsten Wasserstand des 100-jährigen Hochwassers zulässig ist, hat diese Erweiterung der überbaubaren Flächen keinen Einfluss auf die aktuellen Verhältnisse und verschlechtert die derzeitige rechtlich gesicherte Situation nicht. Die mit dem Bebauungsplan verfolgte Erhöhung der Anzahl der Geschoss und der Wandhöhe sind wie in der Stellungnahme festgestellt für die Hochwassersituation irrelevant.

Die Hinweise zur Hochwasseranpassung werden als Hinweise in den Bebauungsplan redaktionell aufgenommen.

Die Würdigung zur rechtlichen Wertung erfolgt im Rahmen der Würdigung der Stellungnahme des LRA Aichach-Friedberg Wasserrecht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Durch den vorliegenden Bebauungsplan erfolgt keine Verschlechterung der Hochwassersituation.

Die Hinweise zur Hochwasseranpassung werden als Hinweise in den Bebauungsplan redaktionell aufgenommen.

Die Würdigung zur rechtlichen Wertung erfolgte bereits im Rahmen der Würdigung der Stellungnahme des LRA Aichach-Friedberg Wasserrecht unter dem vorangegangenen TOP zu Abwägung Nr. 1.

 

 

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Anlage/n

 

 

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