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Herr MGR Scherer fragt an, warum die Durchfahrtshöhe in der EÜ Friedenaustraße auf 3,50 m beschränkt wurde.

Der Vorsitzende führt aus, dass bei der lichten Höhe des Bauwerks von 4,00 m ein Sicherheitspuffer von mindestens 0,40 m eingehalten werden muss. Die Korrektur und Neubeschilderung erfolgte bei allen Überführungsbauwerken.

 

 

 

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Beschluss
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