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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 20.07.2016:

 

Zu den erneut vorgelegten Plänen, in der Fassung vom 16.03.2016 bestehen von Seiten des Gesundheitsamtes keine Einwände, sofern die Grundstücke an die zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgung angeschlossen werden. Die Ver- und Entsorgungsanlagen sind dem zu erwartenden Bedarf entsprechend zu bemessen und zu verlegen.

 

Weitere Auflagen, die sich im öffentlichen Interesse aus gesundheitlicher Sicht als notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die geplanten Gebäude sind über die in der Lechstraße vorhandenen, für den zu erwartenden Bedarf ausreichend dimensionierten Leitungen an die zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgung anzuschließen. Somit bestehen keine weiteren Einwände von Seiten des Landratsamtes Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Hinweise des Gesundheitsamtes werden zur Kenntnis genommen, Änderungen der Planungen sind dadurch nicht zu veranlassen.

 

 

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Anlage/n

 

 

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