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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat am 22.05.2014 beschlossen, gegen die beiden Genehmigungsbescheide des Landratsamtes Aichach-Friedberg Klage zu erheben, nachdem darin das gemeindliche Einvernehmen ersetzt wurde.

 

Die Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgericht fand nunmehr am 18.08.2016 statt. Die Klage des Marktes Mering gegen die Genehmigungsbescheide wurde darin abgewiesen.

 

Die schriftlichen Urteile sowie die Niederschriften hierzu sind als Anlage beigefügt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Gegen die Urteile ist jeweils das Rechtsmittel der Berufung zulässig, wenn dieses Rechtsmittel rechtzeitig beantragt und dann jeweils durch den BayVGH München zugelassen wird. Der Zulassungantrag ist dabei innerhalb eines Monats nach Vorlage der vollständigen Urteilsbegründung zu stellen, dies ist im vorliegenden Fall bis 26.09.2016.

Mittlerweile liegt auch die Stellungnahme der von uns beauftragten Rechtsanwaltskanzlei vor. Laut Schreiben der Kanzlei Puhle und Kollegen wird dem Markt Mering abschließend empfohlen, gegen die Urteile keine Rechtsmittel zu führen. Das Schreiben liegt als Anlage bei.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Markgemeinderat beschließt, gegen die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Augsburg keine Berufung einzulegen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

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