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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 17.08.2016:

Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und idealerweise bereits bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen sind für den durch die Gemeinde sicherzustellenden Feuerschutz (Art. 1 BayFwG) grundsätzlich folgende allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes zu überprüfen und bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen, um die Durchführung wirksamer Löscharbeiten und Rettung von Personen zu gewährleisten:

Das Hydrantennetz ist nach dem Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft Nr. 1.8-5, Stand 08.2000 bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) - Arbeitsblätter W 31 und 405 - auszubauen, wobei darauf zu achten ist, dass die erste Löschwasserentnahmestelle in weniger als 100 m vom jeweiligen Objekt entfernt ist. Des Weiteren sollten Hydranten in regelmäßigen Abständen errichtet werden (80 m bei geschlossener, 100 m bei halboffener und 120 m bei offener Bebauung. Da Hydranten zugänglich zu halten sind (auch im Winter; Freihalten von Schnee und Eis) ist es ratsam Überflurhydranten zu bevorzugen. Ggf. sind zur Sicherstellung der unabhängigen Löschwasserversorgung in Abstimmung mit dem zuständigen Stadt- bzw. Kreisbrandrat Löschwasserteiche gemäß DIN 14210, Löschwasserbrunnen gemäß DIN 14230 einzuplanen.

Hinweis: Insbesondere bei hohen Brandlasten, kann sich der Bedarf an Löschwasser erhöhen. Die Menge sollte dann anhand des Ermittlungs- und Richtwertverfahrens des ehemaligen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz ermittelt werden.

Aus Aufenthaltsräumen von nicht zur ebener Erde liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängige Rettungswege gewährleistete sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöhe unterhalb der Hochhausgrenze kann der 2 Rettungsweg auch über Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden, wenn die Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z.B. Drehleiter DLA (K) 23-12 o.ä.) verfügt. Sofern innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten der 2. Rettungsweg über entsprechende Leitern der Feuerwehr nicht sichergestellt werden kann, sind zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege (notwendige Treppen) erforderlich. Bei Aufenthaltsräumen in Dachgeschoß sollten die notwendigen Fenster mit Leitern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (zweiter Rettungsweg).

Die Haupthaustüre von Mehrfamilienhäusern bzw. Häusern mit mehreren Nutzungseinheiten im Notwendigen Treppenraum darf nicht versperrt (abgeschlossen) werden, um eine Flicht jederzeit zu gewährleisten (vgl. Vorschrift zur Verhütung von Bränden, § 22). Soll ein Abschließen der Tür ermöglicht werden, so ist die Türe mit Panikschloss zu verwenden, um eine Flucht jederzeit zu gewährleisten.

Im Übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die Bauleitplanung", Fassung 2012/2013 <tel:20122013>, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, insbesondere auf den Abschnitt II3 Nr. 32 - Brandschutz.

Wir empfehlen diese Grundlagen des abwehrenden Brandschutzes, trotz der Bayerischen Bauordnung in den qualifizierten Bebauungsplan aufzunehmen. Wir haben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb des Landratsamtes oder mit der Regierung nicht abgestimmt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die gegebenen allgemeinen Hinweise zum Brandschutz werden zur Kenntnis genommen. Da es sich um allgemeine Hinweise und Rechtslage zum vorbeugenden Brandschutz handelt ist eine Aufnahme in den Bebauungsplan nicht geboten. Die Versorgung mit Löschwasser ist durch das bestehende Hydrantennetz gegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die gegebenen allgemeinen Hinweise zum Brandschutz zur Kenntnis zu nehmen. Da es sich um allgemeine Hinweise und Rechtslage zum vorbeugenden Brandschutz handelt ist eine Aufnahme in den Bebauungsplan nicht geboten. Die Versorgung mit Löschwasser ist durch das bestehende Hydrantennetz gegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

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