Reduzieren

Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 20.07.2016:

 

Mit dem Bebauungplan besteht von Seiten des Staatlichen Bauamtes Augsburg Einverständnis.

Unsere Stellungnahme vom 08.02.1989, AZ 4622-109/1n/Mering bleibt weiterhin vollinhaltlich bestehen. (siehe unten!)

Hinweis:

Entlang von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 FStrG außerhalb des Erschließungsbereiches der Ortsdurchfahrten für Hochbauten bis 20 m Abstand vom befestigten Fahrbahnrand Bauverbot, bis 40 m Abstand Baubeschränkung.

 

Die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen sind im Bebauungsplan darzustellen.

 

Die Bauverbotszone (20m) muss eingehalten werden.

 

Inhalt der Stellungnahme vom 08.02.1989:

 

Zum genannten Bebauungsplan besteht Seitens des Straßenbauamtes Augsburg grundsätzlich Einverständnis.

Das ausgewiesene Baugebiet liegt außerhalb des straßenrechtlichen Erschließungsbereiches von Mering.

Entlang der Bundesstraße gilt außerhalb des Erschließungsbereiches von Ortsdurchfahrten für Hochbauten bis 20 m Abstand vom Rand der befestigten Fahrbahn Bauverbot (§ 9 FrStvG). Die entsprechende Baugrenze ist im Bebauungsplan darzustellen. (Korrektur der Baugrenze).

Der Unterhaltungsstreifen am Böschungsfuß von 4 m Breite ist von jeglichen Gegenständen und Anpflanzungen für die Unterhaltungsarbeiten freizuhalten.

Für die Berechnung des Lärmpegels nach DIN 18005 „Schallschutz im Hochbau“ werden folgende Angaben gemacht:

1.Zweispurige Straße

2.Verkehrsprognose DTV 1985 = 9000 KFZ/24h

3.Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

4.Fahrbahnbeläge Asphaltbeton

5.Steigung 2,34 %

 

Das Bauamt macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmission für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können.

 

Um ausreichende Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich sicherzustellen, muß die Freihaltung des eingetragenen Sichtfeldes sichergestellt werden. Das Sichtdreieck ist von allen Sichthindernissen höher als 0,80 m ständig freizuhalten (siehe Lageplanausschnitt).

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Dass von Seiten des Staatlichen Bauamtes Augsburg Einverständnis mit dem Bebauungsplan besteht, wird zur Kenntnis genommen und insoweit als Zustimmung zur Planung gewertet.

Die Bauverbots- und die Baubeschränkungszone werden in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.

Die Baugrenzen wurden aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen. In diesem ist der Abstand mit 20 m zum Fahrbahnrand bemaßt. Mangels der Vorlage aussagekräftiger anderweitiger Unterlagen ist davon auszugehen, dass der Abstand von 20 m zum Fahrbahnrand auch eingehalten wird.

 

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Dass von Seiten des Staatlichen Bauamtes Augsburg Einverständnis mit dem Bebauungsplan besteht, wird zur Kenntnis genommen und insoweit als Zustimmung zur Planung gewertet.

Die Bauverbots- und die Baubeschränkungszone werden in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.

Die Baugrenzen zur B2 hin wurden aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen, in welchem dieser Abstand mit 20 m bemaßt ist. Somit bleibt die Baubeschränkungszone gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan unverändert.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.