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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 28.07.2016:

 

Der Markt Mering beabsichtigt keine planerische Veränderung oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnten.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Dimensionierung der Abwasserkanäle gewährleistet sein muss, die Einleitungsmengen dürfen nicht überschritten werden. Dem Mischwasserkanal sollte wenn möglich nur Schmutzwasser zugeführt werden, nicht verschmutztes Niederschlagswasser sollte wenn möglich auf dem Grundstück versickert werden. Die Entwässerung der Stellplatzflächen hat nach Vorschrift zu erfolgen.

 

Zu E.4.3 Die Unterkante des Verbindungsbaus muss mind. Eine lichte Höhe von 3,50 m zur darunterliegenden Verkehrsfläche, gemessen an ihrem höchsten Punkt, aufweisen. Die Lage des Bezugspunktes ist eindeutig festzulegen.

 

Zu E.4Der Brandschutz ist zu berücksichtigen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Dass von Seiten des Marktes Mering keine planerischen Veränderungen oder sonstige Maßnahmen beabsichtigt werden, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnten, wird zur Kenntnis genommen und insoweit als Zustimmung zur Planung gewertet. Auf eine ausreichende Dimensionierung des Abwasserkanals und die Einhaltung der allgemeinen Vorschriften für Entwässerung ist im Zuge der Entwässerungsplanung zu achten. Auch ist darauf zu achten, dass die Einleitungsmengen nicht überschritten werden. Nicht verunreinigtes Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern, damit nur Schmutzwasser dem Kanal zugeführt wird.

Die Festsetzung, dass die Mindesthöhe der Unterkante baulicher Anlagen über der darunter führenden öffentlichen Verkehrsfläche mindestens 3,5 m betragen muss ist eindeutig und in Bezug auf die flexible Lage der Überbauung geeignet, einen Mindestabstand von 3,5 m zu gewährleisten. Ein Bezugspunkt ist daher nicht notwendig, da es sich hier um einen Mindesthöhe handelt.

Die Anforderung, dass der Brandschutz zu berücksichtigen ist, ist allgemein gültig und zu beachten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Hinweise des Marktbauamtes werden zur Kenntnis genommen.

 

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Anlage/n

 

 

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