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Sachverhalt:

 

Rückblick:

 

In der Sitzung vom 08.10.2015 faßte der Marktgemeinderat folgenden Beschluß:

 

„Der Marktgemeinderat beauftragt das Architekturbüro Wossnig mit der Planung einer Erweiterung des „Haus der kleinen Freunde - Farbkleckse“. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Sportverein Mering ein Raumkonzept für den Neubau eines Sportheims an der Sportanlage an der Tratteilstraße zu erstellen, die Förderfähigkeit abzuklären und einen Vertragsentwurf für den Bau und die Finanzierung zu erarbeiten. Insoweit wird der Beschluß des Marktgemeinderates vom 22.11.2012 bekräftigt.

 

Vor einer Erweiterung der Grundschule II wird die Verwaltung mit der Klärung des Urheberrechts des Architekten beauftragt. Das ist die Grundlage für die Vergabe eines Planungsauftrags. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, mit der Schulleitung das Angebot einer Ganztagsbetreuung zu prüfen, um daraus Erkenntnisse für ein Raumprogramm zur Erweiterung der Schule zu gewinnen.“

 

Beschlußvollzug:

 

Eine Stellungnahme der Schulleitung zum Betreuungskonzept für Grundschüler der Grundschule II vom 23.11.2015 liegt vor und ist in der Anlage beigefügt. Zum Urheberrecht liegt eine gutachterliche Stellungnahme der Kanzlei Heussen vom 30.06.2016 vor.

 

Standort für den Hort:

 

Bislang stellte sich eine Standortfrage nicht, da der Markt Mering kein geeignetes Grundstück besitzt und auch bislang kein Grundstück erworben werden konnte.

 

Aktuell liegt ein mündliches Angebot der katholischen Pfarrpfründestiftung in Mering zum Erwerb des Grundstücks Gem. Mering Flnr. 2705/62 vor, es handelt sich um das Nachbargrundstück zum Kindergarten St. Margarita, auf dem sich derzeit ein Spiel-/Bolzplatz befindet. Neben dem Schulgelände selbst ist auch dieser Standort grundsätzlich für einen Hort geeignet, da er sich in fußläufiger Entfernung zur Schule befindet. Es wäre deshalb vor einer Planung der Erweiterung der Grundschule II zu klären, wo die Betreuung der Schüler angeboten werden soll.

 

Welcher Betreuungsbedarf ergibt sich?

 

Zunächst soll nochmals der Umfang des zu erwartenden Zuzugs in den Baugebieten an der Bürgermeister-Heinrich-Straße und im Oberfeld I dargestellt werden

 

Legt man eine Einwohnerzahl von 400 bis 500 Personen in beiden Baugebieten zugrunde, ergibt sich folgender Mittelwert:

 

 

Einwohner im Baugebiet gesamt

Altersgruppe in Jahren

400 EW

450 EW

500 EW

0 - 3

28 EW

31 EW

35 EW

4 - 6

33 EW

37 EW

41 EW

7 - 11

27 EW

30 EW

33 EW

 

Im Hort können pro Gruppe 25 Kinder betreut werden, damit ergibt sich ein Raumbedarf von mindestens einer zusätzlichen Gruppe.

 

Für die Grundschule II ergeben sich aus der Übersicht über Schülerstand und Schülerbewegung (Stand 01.10.2014) folgende Daten (ohne Einbeziehung der Baugebiete, die beide im Sprengel der Grundschule II liegen).

 

 

Schuljahr

 

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

Gesamtschülerzahl

303

296

297

291

283

292

Gesamtklassenzahl

13

14

14

13

13

13

 

Wie verläßlich kann so eine Prognose sein?

 

Die Berechnung unterliegt, wie dargestellt, einigen Annahmen und Unwägbarkeiten. So ist ungewiß, wie die Alterspyramide der zuziehenden Personen aufgebaut ist, der Zeitraum, in dem der Zuzug erfolgt ist ebenfalls aus heutiger für das Baugebiet „Oberfeld I“ nicht präzise vorherzusagen. Das Baugebiet „An der Bürgermeister-Heinrich-Straße“ hingegen ist, zumindest den Bezug der Gebäude betreffend, berechenbarer.

 

Eine weitere Unwägbarkeit liegt in der Betreuungsquote, d. h. wie viele Kinder eines Jahrgangs einen Platz in einer Meringer Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen. Soweit die Bewohner auf familiäre Strukturen vor Ort zurückgreifen können, wird sie niedriger, falls der Zuzug aus anderen Gemeinden erfolgt, zieht die zur familiären Betreuung notwendige Infrastruktur (Oma, Opa usw.) vermutlich nicht mit und wird in den Meringer Kinderbetreuungseinrichtungen nachgefragt.

 

Eine Glaubensfrage bleibt auch, ob Familien in der Betreuungszeit nach dem Bau eines Eigenheims auf ein Einkommen verzichten möchten oder können und auf diesem Weg eine geringere Nachfrage entsteht nach Betreuungsplätzen entsteht.

 

In den dargestellten Szenarien fehlen noch völlig der unplanbare Zuzug von Flüchtlingen aus Krisengebieten, sowie der Zuzug, der durch die Nachverdichtung entsteht, so daß die dargestellten Szenarien nicht übertrieben wirken.

 

Wie entwickeln sich die Geburtenzahlen in Mering?

 

Abgesehen vom Zuzug entsteht eine sich verändernde Nachfrage nach Betreuungsplätzen auch durch schwankende Geburtenzahlen.

 

 

Jahr

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Anzahl

130

102

135

128

122

145

131

139

 

Durchschnittlich beträgt die Anzahl der Kinder eines Jahrgangs seit 2008 129 Kinder. Das Jahr 2013 ragt mit 145 Kindern aus der Reihe heraus. Dieser Jahrgang drängt im Kindergartenjahr 2016/17, also zum September 2016 in die Kindergärten und damit im Jahr 2020 in die Grundschulen.

 

Welche Dimension wird die neue Einrichtung haben?

 

Im Schuljahr 2015/2016 wurden im Hort und in der verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule II 100 Plätze angeboten, die auch belegt waren. Mit dem prognostizierten Bevölkerungszuwachs ergibt sich damit der Bedarf einer fünfgruppigen Einrichtung.

 

Zählt man dazu die die Schüler aus der Merchinger Mittelschule, der Realschule und dem Gymnasium, die derzeit in den Räumen des Hortes „Alte Burg“ in der Klostergasse betreut werden, stiege der Bedarf auf sechs Gruppen.

 

Nach dem Raumprogramm ergibt sich für eine sechsgruppige Einrichtung ein Flächenbedarf von mindestens 800 m², bei zweigeschossiger Bauweise beträgt die Grundfläche also 400 m². Das Außenglände muß bei 150 Kindern 1.500 m² groß sein, dazu addieren sich die Flächen für Stellplätze, Wege usw., so daß eine Gesamtfläche von 2.500 m² bis 3.000 m² nötig sein dürfte.

 

Daneben besteht noch die Mittagsbetreuung in der Trägerschaft des Marktes Mering, in der im Schuljahr 2016/2017 weitere 45 Kinder betreut werden.

 

Wie sind die beiden Standorte zu bewerten?

 

Standort neben dem Kindergarten St. Margarita

 

Der Standort auf dem Grundstück 2705/62 neben dem Kindergarten St. Margarita kann wie folgt beurteilt werden:

 

Das Grundstück ist frei von Bebauung und müßte von der katholischen Pfarrpfründestiftung erworben werden. Im Bereich der Tratteilstraße/Amberieustraße beträgt der Bodenrichtwert 310 €/m², bei einer benötigten Fläche von mindestens 2.500 m² bis 3.000 m² läge der Kaufpreis bei mindestens 775.000 € bis 930.000 € zuzügl. Nebenkosten des Erwerbs. Das gesamte Grundstück mißt rund 3.800 m², damit bliebe ein Teil des Grundstücks frei für einen Spielplatz, soweit die Kirchenverwaltung dafür keine andere wirtschaftliche Nutzung vorsieht.

 

Um den Flächenbedarf so gering wie möglich zu halten, wäre eine mehrgeschossige Bauweise zielführend.

 

Die neue Einrichtung läge in fußläufiger Entfernung zur Grundschule II, somit wäre auch die Möglichkeit gegeben, daß die Kinder nach dem Mittagessen wieder auf kurzem Weg die Schule erreichen könnten.

 

Die Mittagsbetreuung in der Trägerschaft des Marktes Mering könnte bis zur Erweiterung der Grundschule II die vorhandenen Räume in der ehemaligen Hausmeisterwohnung bzw. im angebauten Provisorium nutzen.

 

Für das Förderverfahren zum Bau eines Hortes müßten die Antragsunterlagen (das ist eine Entwurfsplanung einschließlich der Finanzierung) bis September 2017 bei der Regierung von Schwaben liegen, die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns dürfte im Jahr 2018 eingehen, der Baubeginn könnte dann frühestens im Herbst des Jahres 2018 liegen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme sollte folglich ein Jahr später im Betreuungsjahr 2019/20 möglich sein. Der Neubau auf diesem Grundstück ist im Vergleich mit der nachfolgend dargestellten Alternative jedenfalls die schnellere Variante.

 

 

Standort auf dem Schulgrundstück

 

Der Standort auf dem Grundstück der Grundschule II kann nur gemeinsam mit der dringend erforderlichen Erweiterung der Schule erfolgen. Für die Erweiterung der Schule ist vor dem Förderfahren ein schulaufsichtliches Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, in dem der Raumbedarf festgestellt und genehmigt wird.

 

Für den Neubau ist ein Teilabbruch des vorhandenen Schulgebäudes bzw. der Hausmeisterwohnung erforderlich. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Ausweichquartiers für den Hort und die Mittagsbetreuung, die durch einen Teilabbruch des Schulgebäudes vorübergehend heimatlos würden.

 

Soweit sich in der Betreuung künftig andere Anforderungen ergeben in Richtung Ganztagsbetreuung an Grundschulen, wäre der Standort an der Schule geeigneter, da in den Räumen unterschiedliche Betreuungskonzepte sehr flexibel auch in Form der Ganztagsschule verwirklicht werden könnten.

 

Weitere Synergieeffekte ergeben sich durch die gemeinsame Nutzung von Schulräumen (derzeit werden zur Hausaufgabenbetreuung auch vier Klassenzimmer genutzt) und Außenflächen. Hier kann grundsätzlich auch der Pausenhof sowie die Sportflächen der angrenzenden Schulsportanlage genutzt werden. Die Wege sind kurz, die Kinder können die Infrastruktur nutzen ohne das Schul-/Hortgelände zu verlassen.

 

Ein zusätzlicher Flächenerwerb wie beim Alternativstandort in Höhe von mindestens 775.000 € bis 930.000 € zuzügl. Nebenkosten ist nicht notwendig und wohl auch nicht möglich. Aufgabe eines Architekten wäre also, den kompletten Raumbedarf auf dem vorhandenen Grundstück unterzubringen. Für die Unterbringung von Hort und Mittagsbetreuung ist während der Bauzeit ein provisorisches Ausweichquartier bereitzustellen, was zusätzliche Kosten verursachen wird.

 

Für die Mittagsbetreuung des Marktes Mering wären bei der Erweiterung ebenfalls Räume zu berücksichtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Für die Planung zur Erweiterung der Grundschule II sind im Haushalt 2016 bei HHSt. 2111-9420 70.000 EUR eingestellt. In den Folgejahren 2017 und 2018 sind weitere 3.600.000 € vorgesehen. Gedanklich ist darin auch die Kinderbetreuung beinhaltet, da bislang nur das Schulgrundstück selbst zur Diskussion stand. Da bis zum 01.09.2016 kein Zuwendungsantrag gestellt wurde, ist der hinter den Ansätzen stehende Zeitplan Makulatur.

 

Für den Bau eines Hortes an der Grundschule II und einen Grunderwerb sind im Unterabschnitt 4643 bislang keine Mittel veranschlagt. Hier sind unter der Maßnahmennummer 001 Mittel für den Hort an der Grundschule I vorgesehen.

 

 

Zusammenfassung:

 

In allen dargestellten Bereichen der Kinderbetreuung und Beschulung ist nach wie vor dringender Handlungsbedarf erkennbar, der hauptsächlich im Zusammenhang mit der Ausweisung von Wohnbaugebieten steht. Lücken in der Versorgung drohen aus heutiger Sicht bereits mit der Bezugsfertigkeit der Gebäude im Baugebiet „An der Bürgermeister-Heinrich-Straße“. Beide vorgeschlagenen Standorte für einen Hort an der Grundschule II haben die dargestellten Vor- und Nachteile.

 

 

Geschäftsordnungsantrag MGR Lutz:

 

MGR Lutz stellt den Antrag auf Ende der Debatte.

 

Ohne Abstimmung

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat hält den Standort für einen fünf- bis sechsgruppigen Hort an der Grundschule II auf dem Grundstück FlNr. 2705/62 für geeignet. Die Vorteile dieses Standorts überwiegen im Vergleich mit dem Standort auf dem Schulgelände. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchenverwaltung in Verhandlungen zum Erwerb des Grundstücks zu treten.

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Abstimmungsergebnis:   20 : 3

 

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