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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 18.07.2016:

 

In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk AG.

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk AG oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.

 

Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:

Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde) abzustecken.

Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist der Bayernwek AG ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.

 

Desweiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungsplänen und an weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die Planung werden weder der Bestand, die Sicherheit noch der Betrieb der Anlagen der Bayerwerke beeinträchtigt. Die gegeben Hinweis für den Ausbau des Versorgungsnetzes werden zur Kenntnis genommen und im Weiteren beachtet.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren erfolgt nicht. Die Bayernwerke werden im Weiteren Beteiligt.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Hinweise für den Ausbau des Versorgungsnetzes werden zur Kenntnis genommen und im Weiteren beachtet.

Die Bayernwerke werden auch am weiteren Verfahren beteiligt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

 

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