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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der MGR hat am 28.07.206 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Ziegeleigelände“ beschlossen, um dem Grundstückseigentümer dort die Schaffung von sozialem Wohnungsbau zu ermöglichen.

Der Antragsteller hat zur Planänderung das Büro Kling Consult aus Krumbach beauftragt.

Mittlerweile liegt ein Entwurf der Planänderung, bestehend aus zeichnerischer und textlicher Festsetzung vor.

Der zuständige Planer von Kling Consult, Herr Wolpert, wird die Planung in der Sitzung kurz vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Planänderung kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, so daß unmittelbar nach Billigung des vorliegenden Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden kann.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 22.09.2016 und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Anlage/n

Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 22.09.2016

 

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