Gemeinderat Schmiechen - 02.05.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2016/0881 | |||
Ö 4 | 2016/0899 | |||
Ö 5 | 2016/0914 | |||
Ö 7 | 2016/0900 | |||
Ö 8 | 2016/0901 | |||
Ö 9 | 2016/0912 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat Schmiechen beschliesst: Entsprechend dem Sachvortrag und dem Übersichtsplan ergibt sich folgende Einteilung der innerörtlichen Straßen gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung:
Als Hauptverkehrsstraßen werden eingestuft:
GT Schmiechen GT Unterbergen Steindorfer StraßeHauptstraße Ringstraße (südl. Spange)Kirchstraße
Als Haupterschließungsstraße wird eingestuft:
GT Schmiechen GT Unterbergen Meringer StraßeLechstraße Ringstraße (nördl. Spange)Schmiedeweg (nördl.) SchulstraßeBergstraße Kapplweg
Als Anliegerstraßen werden die verbleibenden innerörtlichen Straßen im Gemeindegebiet Schmiechen eingestuft.
Die hierdurch festgelegte Klassifizierung der Gemeindestraßen ist eine lose Einteilung, welche der Vorabinformation und Orientierung der Bürger/Anlieger/Eigentümer, des Gemeinderates und der Verwaltung dienen soll. Bei jeder beitragspflichtigen Maßnahme gemäß der ABS, ist die Zweckbestimmung und Funktion einer Straße anhand des vorliegenden Rasters neu zu prüfen, festzustellen und mit dem LRA AIC-FDB abzustimmen.
02.05.2016 - Gemeinderat Schmiechen Ö 9 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat Schmiechen beschliesst: Entsprechend dem Sachvortrag und dem Übersichtsplan ergibt sich folgende Einteilung der innerörtlichen Straßen gemäß § 7 Abs. 3 der Ausbaubeitragssatzung:
Als Hauptverkehrsstraßen werden eingestuft:
GT Schmiechen GT Unterbergen Steindorfer StraßeHauptstraße Ringstraße (südl. Spange)Kirchstraße
Als Haupterschließungsstraße wird eingestuft:
GT Schmiechen GT Unterbergen Meringer StraßeLechstraße Ringstraße (nördl. Spange)Schmiedeweg (nördl.) SchulstraßeBergstraße Kapplweg
Als Anliegerstraßen werden die verbleibenden innerörtlichen Straßen im Gemeindegebiet Schmiechen eingestuft.
Die hierdurch festgelegte Klassifizierung der Gemeindestraßen ist eine lose Einteilung, welche der Vorabinformation und Orientierung der Bürger/Anlieger/Eigentümer, des Gemeinderates und der Verwaltung dienen soll. Bei jeder beitragspflichtigen Maßnahme gemäß der ABS, ist die Zweckbestimmung und Funktion einer Straße anhand des vorliegenden Rasters neu zu prüfen, festzustellen und mit dem LRA AIC-FDB abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 10:0 |
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Ö 10 | 2016/0917 | |||
Ö 11 | 2016/0918 | |||
Ö 12 | 2016/0920 | |||
Ö 13 | 2016/0921 | |||
Ö 14 | 2016/0923 | |||
Ö 15 | 2016/0922 | |||
Ö 16 | 2016/0924 | |||
Ö 17 | 2016/0925 | |||
Ö 18 | 2016/0926 | |||
Ö 19 | ||||
Ö 20 |