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Sachverhalt:

Das Grundstück Lechfeldstraße 11 steht zum Verkauf und der Kaufinteressent beabsichtigt ein behindertengerechtes Wohngebäude zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „An der Lechfeldstraße“. Entsprechend dem vorgelegten Antrag sind Befreiungen bezüglich der Überschreitung der Baugrenze und der zul. Dachneigung erforderlich. Da der Antrag verspätet eingegangen ist, konnte die Verwaltung nicht mehr beteiligt werden. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €Einmalig 2016: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen stellt für die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 5 "An der Lechfeldstraße" bzgl. der Einhaltung der Baugrenze (Baufenster) eine Befreiung in Aussicht. Für die Nichteinhaltung der Dachneigung min. 38° wird eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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