Marktgemeinderat Mering - 27.07.2017
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2017/1696 | |||
Ö 4 | 2017/1593-02 | |||
Ö 5 | 2017/1692 | |||
Ö 6 | 2017/1591-01 | |||
Ö 7 | 2017/1640-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:a) Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66. Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Flur-Nr. 295, 295/15 und 292/14 und wird wie folgt umgrenzt: im Norden von der Flur-Nr. 825/5 und der Hörmannsberger Straße, im Osten von den Flur-Nrn.: 297, 297/3 und 286, im Süden von der Flur-Nr. 295/2 und im Westen von den an die Geßweinstraße angrenzenden Wohnbaugrundstücken. Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer Wohnbebauung mit 4 Vollgeschossen. b) Der Antragsteller hat auf eigene Kosten ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Der Markt Mering erstattet dem Antragsteller 50 % der Kosten des Bauleitverfahrens. c) Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: „____________________________“. d) Mit dem Antragsteller ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Kostentragung und die näheren Einzelheiten der Erschließung regelt. Dieser ist vor Abschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
27.07.2017 - Marktgemeinderat Mering Ö 7 - ungeändert beschlossen Beschluss: a)Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66. Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Flur-Nr. 295, 295/15 und 292/14 und wird wie folgt umgrenzt: im Norden von der Flur-Nr. 825/5 und der Hörmannsberger Straße, im Osten von den Flur-Nrn.: 297, 297/3 und 286, im Süden von der Flur-Nr. 295/2 und im Westen von den an die Geßweinstraße angrenzenden Wohnbaugrundstücken. Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer Wohnbebauung mit 4 Vollgeschossen. b)Der Antragsteller hat auf eigene Kosten ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Der Markt Mering erstattet dem Antragsteller 50 % der Kosten des Bauleitverfahrens. c)Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: „Geßweinstraße". d)Mit dem Antragsteller ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Kostentragung und die näheren Einzelheiten der Erschließung regelt. Dieser ist vor Abschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 17 : 1
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Ö 8 | 2017/1677 | |||
Ö 9 | 2017/1702 | |||
Ö 10 | 2017/1694 | |||
Ö 11 | 2017/1667 | |||
Ö 12 | 2017/1689 | |||
Ö 13 | 2017/1701 | |||
Ö 14 | ||||
Ö 15 | Anfragen |
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Ö 15.1 | 2017/1719 | |||
Ö 15.2 | 2017/1720 | |||
Ö 15.3 | 2017/1721 |