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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.06.2017 wurde die Vergabe der Straßennamen für das Baugebiet Nr. 64 „Oberfeld I“ beraten. Dabei wurde beschlossen, den Straßenzug A mit dem Straßennamen „Am Oberfeld“ zu benennen. Für den Straßenzug b wurde Verlängerung der Straße „Sportanger“ beschlossen.

 

Für die Benennung des Straßenzuges C wurde in der Sitzung am 29.06.2017 der Straßenname „Bürgermeister-Sedlmeir-Straße“ vorgeschlagen. Die Benennung der Straße C wurde zurückgestellt, da erst geklärt werden sollte, ob die Familie Sedlmeir damit einverstanden ist. In einem Gespräch konnte inzwischen geklärt werden, dass die Witwe des früheren Bürgermeisters bzw. die Familie Sedlmeir dies befürwortet.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Rechtsgrundlage für die Straßenbenennung stellt der Art. 52 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dar, danach können Gemeinden für öffentlichen Straßen Namen vergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, für den Straßenzug C (siehe Übersichtsplan) den Straßennamen „Bürgermeister-Sedlmeir-Straße“ zu vergeben.

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Anlage/n

Übersichtsplan         

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