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Sachverhalt:

Dieser TOP wurde bereits in der MGR-Sitzung am 29.06. behandelt und dort mehrheitlich mit 9 : 15 abgelehnt. Hintergrund war, daß der Antragsteller die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt hatte, um auf dem Polytech-Gelände ein Wohnhaus mit 5 Vollgeschossen zu errichten, wobei das 5. Vollgeschoß als zurückgesetztes Staffelgeschoß ausgebildet werden soll. Dem konnte der Gemeinderat nicht zustimmen, da man mehrheitlich nur 4 Vollgeschosse als verträgliche Bebauung angesehen hat.

Daraufhin hat der Antragsteller erneut eine Bauvoranfrage eingereicht, mit dem Ziel das Vorhaben nach § 34 BauGB umzusetzen. Diese Voranfrage wurde in der letzten Bauausschußsitzung behandelt und dort in den MGR vertagt unter der Maßgabe, dass vorher noch ein gemeinsames Gespräch mit den Fraktionssprechern und dem Antragsteller anberaumt wird, um eine gemeinsam tragbare Lösung zu finden.

 

Dieses gemeinsame Gespräch fand nun am 18.07.2017 statt und dabei konnte man sich auf folgendes Vorgehen einigen:

 

Es wird ein Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, um die bauliche Entwicklung in diesem Bereich steuern zu können. Umgriffsfläche ist (wie im letzten Antrag) das Polytech-Grundstück sowie das benachbarte Grundstück mit der Erstaufnahmeeinrichtung.

Das Bauleitverfahren wird vom Antragsteller beauftragt. Der Markt Mering übernimmt 50 % der Kosten des Bauleitverfahrens.

Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, eine Wohnbebauung mit 4 Vollgeschossen zu ermöglichen. Das 4. Vollgeschoß wird dabei nicht als Staffel- oder Penthousegeschoß ausgebildet. Das Vorhaben soll in geschlossener Bauweise mit einer Gebäudelänge von 54 m und einer Gebäudehöhe von 12,00 m verwirklicht werden.

Darüber hinaus soll im Bebauungsplan auch die Freilegung des Hörlgrabens geregelt werden. Diese Freilegung ist im Bereich von der westlichen Gebäudekante des östlichsten Gebäudemoduls bis zur Geßweinstraße hin geplant. Der Nachweis, daß durch diese Maßnahme der Abfluß und die Hochwassersitation nicht verschlechtert wird, ist im Rahmen des Bauleitverfahrens vom Antragsteller auf eigene Kosten zu erbringen. Der Markt Mering gestattet die Unterquerung der Geßweinstraße mit dem Hörlgraben an der vorgesehenen Stelle.

Der Antragsteller leistet einen pauschalen Infrastrukturbeitrag an den Markt Mering.

 

Zur Regelung dieser Eckpunkte ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabensträger abzuschliessen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, anteilige Kosten der Bauleitplanung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: ca. 10.000 EUR

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

a)Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66. Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Flur-Nr. 295, 295/15 und 292/14 und wird wie folgt umgrenzt: im Norden von der Flur-Nr. 825/5 und der Hörmannsberger Straße, im Osten von den Flur-Nrn.: 297, 297/3 und 286, im Süden von der Flur-Nr. 295/2 und im Westen von den an die Geßweinstraße angrenzenden Wohnbaugrundstücken. Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer Wohnbebauung mit 4 Vollgeschossen.

b)Der Antragsteller hat auf eigene Kosten ein hierfür geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Der Markt Mering erstattet dem Antragsteller 50 % der Kosten des Bauleitverfahrens.

c)Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: „Geßweinstraße".

d)Mit dem Antragsteller ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Kostentragung und die näheren Einzelheiten der Erschließung regelt. Dieser ist vor Abschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   17 : 1

 

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