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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In einer Sondersitzung am 06.08.2015 stellte der Bauhofleiter, verbunden mit einer Besichtigung des Bauhofs, Aufgaben, Technik und Personal des Meringer Bauhofes vor. Dabei zeigte er auch die Notwendigkeit einer Erweiterung des Bauhofs auf.

 

Warum ist eine Erweiterung des Bauhofs notwendig?

 

1. Beengte Verhältnisse in der Fahrzeughalle

 

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Das Fahrzeug des Bauhofleiters (Toyota Hilux) wird in der Werkstatt abgestellt, die Kehrmaschine wird in der Waschhalle geparkt. Die Baumaschinen, Teile der Winterdienstausrüstung und der Häcksler werden in einer Halle an der Westseite abgestellt, so daß bei der Nutzung der Geräte immer wieder rangiert werden muß.

 

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Das mit Beschluß vom 16.03.2017 bestellte neue Fahrzeug kann bereits in der Halle nicht mehr untergestellt werden.

 

2. Gefahrgutlager

 

Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.1, Ausgabe September 2013) müssen brennbare Flüssigkeiten in einem separaten Raum gelagert werden. Der Raum sollte eine Größe von rund 30 m² aufweisen.

 

3. Fehlende Elektrowerkstatt

 

Die Teile für die Straßenbeleuchtung werden derzeit in einer Garage gelagert. Ein Werkstatt- mit Lagerraum erleichtert den Zugriff auf die Teile und die Arbeit an der Beleuchtung erheblich. Vorgesehen ist dafür eine Fläche von rund 26 m². Damit würde sich auch die Möglichkeit eröffnen, in Zukunft einen eigenen Elektriker zu beschäftigen.

 

4. Beengte Verhältnisse in der Gärtnerei

 

Für die Gärtnerei sind helle (Tageslicht) und beheizbare Räume erforderlich. Zu überwinternde Pflanzen werfen bei zu wenig Licht das Laub ab und müssen früher ins Freie, wo durch Frost Schäden drohen. Weiter verwuchern zu dicht stehende Pflanzen. In den derzeit genutzten Räume im Südtrakt des Bauhofs und in der Aufzughalle im Nordflügel verenden in jeder Wintersaison wertvolle Pflanzen durch Frost oder Pilzbefall.

 

Im Bauhof werden ca. 100 Pflanzen überwintert (Enziansträuche, Fuchsien, Canna, Oleander, Palmen usw.). Pro Kübelpflanze ist ca. 1,00 m² Fläche notwendig, so daß sich eine Gesamtfläche von 100 m² ergibt.

 

Pflanzenlieferungen können momentan nicht zwischengelagert werden, da kein entsprechendes Glashaus vorhanden ist.

 

5. Fehlendes frostsicheres Lager für Bauwerker

 

Bestimmte Baumaterialien müssen frostsicher gelagert werden können, was derzeit nur bedingt möglich ist. Eine Fläche von ca. 34 m² wird als ausreichend angesehen.

 


6. Räume für Personal, Aufenthaltsraum, Sanitärräume, Trockenraum, Schulungsraum

 

Aufenthaltsraum

 

Der im Bestand vorhandene Aufenthaltsraum/Sozialraum hat eine Grundfläche von 33,75 m². Gem. ASR A4.1 muß in Pausenräumen für Beschäftigte, die den Raum gleichzeitig nutzen, eine Grundfläche von 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Dazu kommen Flucht- und Rettungswege von 1,20 m Breite, die zu der Fläche zu addieren sind.

 

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Bei der momentanen Personalausstattung von 17 Mitarbeitern im Bauhof und sechs Mitarbeitern im Wasserwerk, die den Aufenthaltsraum gemeinsam nutzen ergibt das schon eine Grundfläche von 23 m² ohne Flucht- und Rettungswege.

 

Der vorhandene Raum läßt sich bei einer Personalmehrung nicht mehr nutzen. Aktuell sind zwei zusätzliche Stellen im Bauhof geplant, weitere Stellen werden in den kommenden Jahren mit einem Wachsen des Marktes Mering in beiden Betrieben notwendig werden, so daß mittelfristig die Zahl der Mitarbeiter auf 30 anwachsen wird.

 


Sanitärräume und Umkleideräume

 

Die Sanitärräume befinden sich derzeit im Untergeschoß des Bauhofs. Sie sind ausgestattet mit drei Toiletten, zwei Urinalen und einer dazugehören Handwaschgelegenheit, drei Duschen und drei Waschplätzen.

 

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Bei den Anforderungen unterscheidet die ASR A4.1 zwischen zwei Gruppen der Gleichzeitigkeit. Bei hier vorliegender hoher Gleichzeitigkeit suchen die Beschäftigten grundsätzlich die Waschräume gemeinsam auf, z. B. bei Pausen oder Dienstschluß. Weiter wird die Art der Tätigkeit in drei Kategorien eingeteilt, die die zwischen mäßig schmutzenden (A), stark schmutzenden (B) und sehr stark schmutzenden Tätigkeiten (C) unterschieden. Die Bauhoftätigkeiten sind zwischen Kategorie B und C einzuordnen, da schon beim Unterhalt von Kanälen, Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken, Pumpanlagen Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen ausgeübt werden. Auch die Grünpflege und der damit verbunden Kontakt mit Hundekot und Abfällen fällt wohl eher in Kategorie C. Schließlich sind die Mitarbeiter besonderen klimatischen Bedingungen ausgesetzt, wie z. B. Hitze, Kälte oder Nässe. Damit wären sechs Waschplätze (Bestand drei) und sechs Duschplätze (Bestand drei) notwendig.

Die Anzahl der Toiletten und Urinale sollte jeweils vier mit zwei Handwaschgelegenheiten betragen,

 

Damit sind sechs Waschplätze und sechs Duschplätze (Bestand jeweils drei) notwendig.

 

Sanitärräume benötigen eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m, die im Bestand unterschritten wird.

 

Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn das Tragen besonderer Arbeitskleidung erforderlich ist. Für jeden Beschäftigen ist ein ausreichend großer, belüfteter und abschließbarer Schrank bereitzustellen, für persönliche Kleidung und für Arbeits- und Schutzkleidung ist eine getrennt Aufbewahrung in getrennten Schrankteilen erforderlich. Derzeit stehen für die Bauhofmitarbeiter nicht genügend Schränke zur Verfügung. Die Schränke der Mitarbeiter des Wasserwerks befinden sich in der Werkstatt des Wasserwerks.

 

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Für Arbeits- und Schutzkleidung, die bei der Tätigkeit feucht geworden ist, muß eine Trocknung bis zur nächsten Verwendung möglich sein, z. B. in einem ausreichen belüfteten Trockenraum oder mit einem elektrisch betriebenen Trockenschrank. Eine derartige Trocknungsmöglichkeit fehlt im Bestand.

 

Derzeit fehlen getrennte Sanitärräume und Umkleideräume für weibliche Beschäftigte, so daß geeignete Bewerberinnen abgelehnt werden müssen. Bei der Erweiterung wären zum einen aus Gründen des Diskriminierungsverbots und zum anderen zur Möglichkeit der Gewinnung geeigneten Personals Sanitärräume für Damen und Herren vorzusehen.

 

Schulungsraum

 

Ein Schulungsraum fehlt im Bestand derzeit völlig. Schulungen werden im Aufenthaltsraum durchgeführt. Eine gemeinsame Nutzung sollte vermieden werden, so daß bei der Erweiterung auch ein Schulungsraum vorgesehen werden sollte. So ist die Möglichkeit gegeben, einzelne Gruppen aufgabenbezogen oder auch das ganze Personal in den vorgeschriebenen Unterweisungen (z. B. Erste Hilfe, Winterdienst, Einstieg in Schächte, Biostoffverordnung usw.) zu unterrichten, die von externem Fachpersonal durchgeführt werden.

 

Wo kann die Erweiterung errichtet werden?

 

Vom Marktbauamt wurden zwei Varianten untersucht. Variante 1 sieht einen Neubau an der östlichen Grundstücksgrenze zum Feuerwehrgerätehaus vor, Variante 2 einen Neubau in der Mitte des Bauhofgeländes an Stelle der jetzigen Grünanlage.

 

Die zentrale Positionierung des Gebäudes ist die bevorzugte Variante. Hauptargumente sind die Durchfahrtmöglichkeit der Fahrzeughalle durch beidseitige Tore, die das Abstellen von Fahrzeugen und insbesondere Gespannen ohne Rangieren ermöglicht und der geringere Eingriff im Bereich der Materialboxen an der östlichen Grundstücksgrenze, die erst vor einigen Jahren erweitert wurden. Diese müßten bei der Variante an der östlichen Grundstücksgrenze komplett abgebrochen und neu errichtet werden. Des weiteren könnten weniger Boxen als derzeit vorhanden, Platz finden. Tatsächlich benötigt der Bauhof zur Erledigung seiner Aufgaben jedoch mehr Boxen als im Bestand vorhanden sind.

 

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Im Zuge des Neubaus müßte der Lagerplatz der Verkehrszeichen sowie Unterstellplatz des Wasserwerks abgebrochen werden, um hier sollen 4-5 Materialboxen (Grasschnitt, Straßenkehricht, Humuslager usw.) entstehen zu lassen, 2 davon überdacht.

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Eine Ausgliederung in Form einer Anmietung von Hallen für die Fahrzeugunterstellung wurde diskutiert, ist aber aus Gründen des Betriebsablaufs die schlechteste aller Lösungen. Mit einer Anmietung von Hallen ist darüber hinaus der fehlende Raumbedarf, wie dargestellt, nicht gelöst. Eine Anmietung scheint damit keine für die Zukunft tragfähige Lösung zu sein.

 

Wie werden die freiwerdenden Räume im Bauhofgebäude genutzt?

 

Die Sanitärräume im Untergeschoß würden nach Fertigstellung der Erweiterung und einer Renovierung den Mitarbeitern des Wasserwerks als Sanitär- und Umkleideraum dienen. Auf der Fläche kann auch ein Trockenraum für die Kleidung der Wasserwerker geschaffen werden.

 

Der Aufenthaltsraum kann aufgeteilt werden in einen bislang fehlenden Besprechungsraum für Personalgespräche, Lieferantengespräche usw. sowie in einen Archivraum zur Lagerung von Bauhofakten und Akten des Wasserwerks.

 

Wie ist das weitere Vorgehen?

 

Die Pläne des Marktbauamtes sind als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage gedacht. Personell ist das Marktbauamt, wie auch bei anderen Bauvorhaben im Hochbau, nicht in der Lage, eine Baumaßnahme in dieser Größenordnung zu planen und zu leiten.

 

Referenzen für Behörden-, Gewerbe- und Industriegebäude hat das Architekturbüro Mach (Kissing), das als Planungsbüro vorgeschlagen wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Betrieb des Bauhofs mit allen übertragenen Aufgaben ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Für die Erweiterung des Bauhofs sind im Unterabschnitt 7710 im Jahr 2017 50.000 € für Planungskosten, im Jahr 2018 100.000 € für Planungs- und 900.000 € für Baukosten vorgesehen. Dazu kommen Eigenleistungen, die im Moment mit 50.000 € eingepreist sind.

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, den Erweiterungsbau für den Bauhof Mering im Jahr 2018 zu verwirklichen. Bevorzugt wird die Variante, die eine Gebäudesituierung in der Mitte des Bauhofgeländes zum Inhalt hat.

 

Mit der Planung wird das Architekturbüro Mach (Kissing) stufenweise, zunächst mit den Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.

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Anlage/n

Lagepläne, Ansichten und Schnitte für beide Varianten

Übersicht der vorhandenen Bauhoffahrzeuge                    

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