Gemeinderat Schmiechen - 09.03.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2020/3359 | |||
Ö 4 | 2020/3358 | |||
Ö 5 | 2020/3354 | |||
Ö 6 | 2020/3360 | |||
Ö 7 | 2020/3340 | |||
Ö 8 | 2019/3107-01 | |||
Ö 9 | 2020/3363 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat vom vorgelegten Konzept der 1. Änderung des des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bahnwegfeld II“ Kenntnis genommen, das Bebauungsplanverfahren wird das vereinfachte Verfahren nach den Vorgaben des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung: ………………….
09.03.2020 - Gemeinderat Schmiechen Ö 9 - geändert beschlossen Beschluss:
Der Gemeinderat hat vom vorgelegten Konzept der 1. Änderung des des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bahnwegfeld II" Kenntnis genommen, das Bebauungsplanverfahren wird das vereinfachte Verfahren nach den Vorgaben des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1.Der Planentwurf ist entsprechend den eingebrachten Wünschen und Beschlüssen des Gemeinderates zu überarbeiten. Bei Begründungen Punkt 6 2 3 ändern, bei Punkt 1 2 5 Zeile redaktionell ändern. Der Vorentwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 09.03.2020
2.Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 11:0 |
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Ö 10 | ||||
Ö 11 |