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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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In der Sitzung am 13.01.2020 hat der Gemeinderat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bahnwegfeld II“ beschlossen. Von der Gemeinde und dem beauftragten Büro Reimann aus Fürstenfeldbruck wurde das beigefügte Konzept zu der 1. Änderung erarbeitet und wird in der Sitzung vorgestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat hat vom vorgelegten Konzept der 1. Änderung des des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bahnwegfeld II“ Kenntnis genommen, das Bebauungsplanverfahren wird das vereinfachte Verfahren nach den Vorgaben des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Planentwurf ist entsprechend den eingebrachten Wünschen und Beschlüssen des Gemeinderates zu überarbeiten. Der Vorentwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 28.02.2020.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Abstimmung:  ………………….

 

 

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Anlage/n
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Bebauungsplankonzept      

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