Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Am 04.11.2019 wurde im Gemeinderat Schmiechen ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem noch unbebauten Grundstückes Nähe Birkenstraße behandelt. Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB einstimmig erteilt, die erforderliche Befreiung von der laut Bebauungsplan Nr. 2 „Brunnener Straße“ vorgeschriebenen Dachneigung und die Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Gaubenbreite wurde ebenfalls erteilt. Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat den Antrag auf Vorbescheid am 20.02.2020 bauaufsichtlich genehmigt.
Auf Grundlage des Antrages auf Vorbescheid soll nun ein Bauantrag eingereicht werden.
II.Fiktionsfrist
Eingang:28.02.2020
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:28.04.2020
Nächste Gemeinderatssitzung:06.04.2020
III.Nachbarbeteiligung
Es sind vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne vorhanden. Ob Unterschriften vorgelegt werden/wurden ist nicht bekannt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2 „Brunnener Straße“. Im Rahmen des bereits rechtsverbindlichen Antrages auf Vorbescheid wurde bereits eine Befreiung hinsichtlich der zulässigen Dachneigung des Wohngebäudes, sowie eine Abweichung von der Satzung über besondere Anforderungen für Garagen/Nebengebäude, Einfriedungen und Stellplätze (Ortsgestaltungssatzung) hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite durch das Landratsamt Aichach-Friedberg im Einvernehmen mit der Gemeinde Schmiechen erteilt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage lag noch kein Bauantrag in der Verwaltung vor. Daher konnte noch nicht geprüft werden, ob evtl. noch weitere Befreiungen oder Abweichungen notwendig sind. Hierzu kann in der Sitzung eine Aussage getroffenen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2020: € Einmalig 2020: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: