Gemeinderat Schmiechen - 09.03.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2020/3359 | |||
Ö 4 | 2020/3358 | |||
Ö 5 | 2020/3354 | |||
Ö 6 | 2020/3360 | |||
Ö 7 | 2020/3340 | |||
Ö 8 | 2019/3107-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag. Die Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 2 „Brunnener Straße“ hinsichtlich der zulässigen Dachneigung, sowie die Abweichung von der Satzung über besondere Anforderungen für Garagen/Nebengebäude, Einfriedungen und Stellplätze (Ortsgestaltungssatzung) hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite wurden bereits durch den Gemeinderat Schmiechen am 04.11.2019 im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid erteilt.
Alternative:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag. Die Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 2 „Brunnener Straße“ hinsichtlich der zulässigen Dachneigung, sowie die Abweichung von der Satzung über besondere Anforderungen für Garagen/Nebengebäude, Einfriedungen und Stellplätze (Ortsgestaltungssatzung) hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite wurden bereits durch den Gemeinderat Schmiechen am 04.11.2019 im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid erteilt.
Das Einvernehmen wird zu folgenden weiteren, notwendigen Befreiungen/Abweichungen erteilt:
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09.03.2020 - Gemeinderat Schmiechen Ö 8 - geändert beschlossen Beschluss: Herr Alfons Sedlmair und Herr Arnold Schäffler nehmen als persönlich Beteiligte an der Abstimmung nicht teil.
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag. Die Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 2 „Brunnener Straße" hinsichtlich der zulässigen Dachneigung, sowie die Abweichung von der Satzung über besondere Anforderungen für Garagen/Nebengebäude, Einfriedungen und Stellplätze (Ortsgestaltungssatzung) hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite wurden bereits durch den Gemeinderat Schmiechen am 04.11.2019 im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid erteilt.
Das Einvernehmen wird zu folgenden weiteren, notwendigen Befreiungen/Abweichungen erteilt:
Ausnahme für die Errichtung der Garage; größtenteils außerhalb der Baugrenze.
Abstimmungsergebnis: 9:0 |
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Ö 9 | 2020/3363 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 11 |