Gemeinderat Schmiechen - 04.02.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | ||||
Ö 4 | 2019/2553 | |||
Ö 5 | 2019/2581 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid nicht, da der Gemeinderat Schmiechen keine betriebliche Notwendigkeit für die Errichtung von zwei Wohnhäusern bzw. einer Mehrzahl von Betriebsleiterwohnhäusern erkennt. Ein verträgliches Verhältnis zwischen Wohnfläche und Betriebsgröße/ betrieblicher Notwendigkeit wird nicht gesehen. Die Erschließung ist darüber hinaus nicht gesichert. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist somit nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht gegeben.
Die landwirtschaftliche Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist zudem durch das Landratsamt zu prüfen. Darüber hinaus wird auf naturschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Belange verwiesen.
04.02.2019 - Gemeinderat Schmiechen Ö 5 - geändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses unmittelbar am bestehenden Stallgebäude unter folgenden Bedingungen zu.
1. Die Erfordernis und die Priviligierung wird vom Amt für Landwirtschaft bestätigt. 2. Für die Erschließung des Gebäudes mit Wasser und Kanal sind mit der Gemeinde entsprechende Sonderveinbarungen bzgl. Kostenübernahme abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: 13:0 |
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Ö 6 | 2019/2597 | |||
Ö 8 | 2019/2554 | |||
Ö 9 | 2019/2598 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 11 |