Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
(2014-2020):
§ 19 erhält folgende neue Fassung:
Abs. 1
Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit
ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. Im Falle eine elektronischen
Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail an die vom je-
weiligen Ratsmitglied benannte E-Mail-Adresse und die Tagesordnung durch einen mit die-
ser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter ge-
schützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitge-
teilt. Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des dritten Tages vor der Sitzung
ergänzt werden.
Abs. 2
Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Abs. 1
Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar
eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Abs. 3
Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen beigefügt
werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht
entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinfor-
mationssystem im Sinne von Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. Hat das Gemein-
deratsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren
Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
Abs. 4
Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung wer-
den bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.