Reduzieren

Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Die Antragstellerin möchte an das bestehende Einfamilienhaus in der Von-Leonrod-Straße 1 einen Balkon anbringen lassen. Der Balkon soll an der östlichen Gebäudeseite errichtet werden. Die Maße betragen 2,00 Meter Tiefe und 4,00 Meter Breite.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:11.01.2019

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:11.03.2019

Nächste Gemeinderatssitzung:11.03.2019

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es sind drei Nachbargrundstücke vorhanden. Nachbarunterschriften zum Bauantrag liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Balkone sind genehmigungspflichtig, da diese nicht im Maßnahmenkatalog des Art. 57 BayBO als verfahrensfrei Maßnahme erwähnt sind. Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan, es beurteilt sich nach § 34 BauGB (Innenbereich). Das geplante Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Darüber hinaus geht von dem geplanten Balkon keine störende Wirkung aus, nachbarschaftliche Belange sind daher nicht negativ berührt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €                                                 Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.