Gemeinderat Schmiechen - 04.02.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | ||||
Ö 4 | 2019/2553 | |||
Ö 5 | 2019/2581 | |||
Ö 6 | 2019/2597 | |||
Ö 8 | 2019/2554 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat (2014-2020):
§ 19 erhält folgende neue Fassung:
Abs. 1 Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. Im Falle eine elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail an die vom je- weiligen Ratsmitglied benannte E-Mail-Adresse und die Tagesordnung durch einen mit die-
ser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter ge- schützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitge- teilt. Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des dritten Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
Abs. 2 Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Abs. 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Abs. 3 Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinfor- mationssystem im Sinne von Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. Hat das Gemein- deratsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
Abs. 4 Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung wer- den bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
04.02.2019 - Gemeinderat Schmiechen Ö 8 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat (2014-2020):
§ 19 erhält folgende neue Fassung:
Abs. 1 Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. Im Falle eine elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail an die vom je- weiligen Ratsmitglied benannte E-Mail-Adresse und die Tagesordnung durch einen mit die- ser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter ge- schützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitge- teilt. Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des dritten Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
Abs. 2 Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Abs. 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Abs. 3 Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinfor- mationssystem im Sinne von Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. Hat das Gemein- deratsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
Abs. 4 Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung wer- den bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
Abstimmungsergebnis: 13:0 |
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Ö 9 | 2019/2598 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 11 |