Gemeinderat Steindorf - 09.05.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2019/2783 | |||
Ö 4 | 2019/2784 | |||
Ö 5 | 2019/2785 | |||
Ö 6 | 2019/2704-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 20 „Liftenweg“ hinsichtlich der Errichtung einer Doppelgarage außerhalb des Baufensters für Garagen bzw. teilweise außerhalb des Hauptbaufensters (Nr. 4.6.1 der Satzung des Bebauungsplanes), sowie von der Höhenfestsetzung für die Garagen für das Grundstück (539,1 M. ü.N.N.) durch die Höhenüberschreitung von ca. 0,9 Meter der Garage, sowie für die Überschreitung des Hauptbaufensters im Süden durch das Hauptgebäude von ca. 0,5 – 1,0 Meter.
09.05.2019 - Gemeinderat Steindorf Ö 6 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 20 „Liftenweg" hinsichtlich der Errichtung einer Doppelgarage außerhalb des Baufensters für Garagen bzw. teilweise außerhalb des Hauptbaufensters (Nr. 4.6.1 der Satzung des Bebauungsplanes), sowie von der Höhenfestsetzung für die Garagen für das Grundstück (539,1 M. ü.N.N.) durch die Höhenüberschreitung von ca. 0,9 Meter der Garage, sowie für die Überschreitung des Hauptbaufensters im Süden durch das Hauptgebäude von ca. 0,5 - 1,0 Meter.
Abstimmungsergebnis: 8:0
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Ö 7 | 2019/2786 | |||
Ö 8 |