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Sachverhalt:

Gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik ist der Jahresrechnung ein Rechenschaftsbericht beizufügen. Im Gegensatz zum Vorbericht des Haushaltsplans, der im Wesentlichen eine zusammengefasste Vorschau der Planung für das kommende Haushaltsjahr enthält, hat der Rechenschaftsbericht den tatsächllichen Ablauf der Haushaltswirtschaft zum Inhalt.

 

Die Nach Art. 102 GO erstelle Jahresrechnung ist nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat der örtlichen Rechnungsprüfung vorzulegen. Nach aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten wird die Jahresrechnung vom Gemeinderat festgestellt, er beschließt über die Entlastung. Die Haushaltsstellen und Deckungsringe in beigefügten Listen sin im Haushaltsjahr 2017 überzogen.

 

Nach Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) i. V. m. § 87 Nr. 4 bzw. 30 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) sind über- und außerplanmäßige Ausgaben zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Für die Entscheidung ist nach

 

§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Geschäftsordnung der Gemeinde Steindorf der erste Bürgermeister bis zu einem Betrag von 3.000 EUR für überplanmäßige Ausgaben und 1.500 EUR für außerplanmäßige Ausgaben

die über dem Kompetenzbereich des 1. Bürgermeisters zustande gekommenen Ansatzüberschreitungen bedürfen zudem der Genehmigung durch den Gemeinderat

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

1.Der Gemeinderat Steindorf nimmt den Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung

2017 zur Kenntnis. Er beschließt, die Jahresrechnung 2017 nach Art. 103 Abs. 1 GO

dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zum weiteren Vollzug vorzulegen.

 

2.Der Gemeinderat Steindorf bewilligt außer- und überplanmäßige Mittel für das

Haushaltsjahr 2017 lt. beigefügter Liste Haushaltsansatzüberschreitungen.

Die Ausgaben sind unabweisbar, die Deckung ist gewährleistet.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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