Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Die Bauherrn möchten das Grundstück Bürgermeister-Ankner-Straße 12 mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage bebauen. Das Wohnhaus ist den Maßen 10 x 12 Meter und 2 Vollgeschossen geplant. Es ist ein mit 21° Grad relativ flach geneigtes Satteldach geplant.
Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 21.03.2019 wurde das Vorhaben als formlose Bauvoranfrage behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen bzw. die beantragten Befreiungen wurde einstimmig erteilt.
II.Fiktionsfrist
Eingang:*
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*
Nächste Gemeinderatssitzung:06.06.2019
* bislang ist noch kein Bauantrag eingegangen, es gibt daher momentan noch keine zu beachtende Fiktionsfrist.
III.Nachbarbeteiligung
Baurechtlich gibt es vier Nachbargrundstücke. Es liegen bislang noch keine Nachbarunterschriften vor.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20 „Liftenweg". Auf die Ausführungen des beigefügten Beschlussbuchauszuges der formlosen Voranfrage wird hinsichtlich der rechtlich / fachlichen Würdigung wird verwiesen. Es sind nach wie vor die folgenden drei Befreiungen vom Bebauungsplan zur Umsetzung des Bauvorhabens notwendig: 1. Errichtung einer Garage außerhalb des Baufensters, 2. Befreiung von der festgelegten Höhenlage der Garage, 3. Hauptgebäude teilweise außerhalb des Baufensters.
Es wird angemerkt, dass aktuell noch kein Bauantrag eingegangen ist. Es kann aktuell noch nicht geprüft werden, ob weitere Befreiungen notwendig sind. Die Bauherrn haben jedoch mündlich einen baldigen Eingang des Bauantrages in Aussicht gestellt, so dass in der Sitzung hierauf noch eingegangen werden kann bzw. der Beschlussvorschlag noch geändert werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2019: €Einmalig 2019: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: