Inhalt der Stellungnahme vom 26.11.2019:
Der Markt Mering möchte mit der Einbeziehungssatzung Nr. 2 a westlichen Ortsrand von Meringerzell Baurecht schaffen.
Die bauliche Entwicklung auf der Fl.Nr. 3583 ist städtebaulich vertretbar und rundet den Ort ab.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Festsetzungen zu hoch ist und der Regelung des § 34 (4) S.2 BauGB, nur einzelne Festsetzungen zuzulassen, nicht entspricht.
Der Gemeinde wird empfohlen dies in ihrer Planung zu berücksichtigen
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Markt Mering beabsichtigt eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen und keine umfassende normative Regelung der zulässigen Bebauung zu schaffen. Daher wird der Markt Mering die Regelungsdichte der textlichen Festsetzung kürzen.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |