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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 24.05.2019:

der Markt Mering beabsichtigt keine planerischen Veränderungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes von Bedeutung sein könnte.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausreichende Dimensionierung der Abwasserkanäle gewährleistet sein muss, die Einleitungsmengen dürfen nicht überschritten werden. Dem Mischwasserkanal darf nur Schmutzwasser zugeführt werden, nicht verschmutztes Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Sollte eine Versickerung laut Sachverständigen nicht möglich sein, ist das Niederschlagswasser, in einem Zwischenspeicher zu sammeln und schadlos durch gedrosseltes Ableiten in den Mischwasserkanal zu beseitigen.

 

Parkplatzbereiche sind mit offenporigem Pflaster (offenporige Fläche), wenn möglich als Sandstreudecke auszubilden.

 

Die gesamten Versiegelungsflächen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und einzuhalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und auf der Ebene der Ausführungsplanung zu beachten.

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Anlage/n
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