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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.09.2017 hat das Gremium über einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage zwischen der Augsburger Straße und der Kirchstraße beraten und beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben nicht zu erteilen, da bauleitplanerische Maßnahmen für das Gebiet getroffen werden sollen.

Desweiteren hat der Bau- und Umweltausschuss dem Marktgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfohlen, um die bereits vorhandene Nutzung in dem noch festzusetzenden Plangebiet zu sichern und als weiteres Planungsziel die Nutzung und Baudichte, sowie Nachverdichtungen, welche sich aus § 34 BauGB möglicherweise ergeben würden, in eine städtebauliche Verträglichkeit zu lenken.

 

Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro OPLA eine erste Bestandsaufnahme und städtebauliche Bewertung des Bereiches erarbeitet. Das Büro OPLA wird die möglichen Varianten in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Augsburger Straße / Kirchstraße sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Geschätzte Kosten für das Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB

ca. 12.000 € netto

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „ …..………….……………….“. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro OPLA in Augsburg beaufragt.

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Anlage/n
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Lageplan Vorschlag Geltungsbereich 

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