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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inhalt der Stellungnahme vom 06.06.2019:

zu o. g. und Aufstellung des Bebauungsplanes erhalten Sie unsere Stellungnahme wie folgt:

 

1Sachverhalt

 

Das Planungsgebiet umfasst 4,8 ha.

 

Das Baugebiet ist bereits bebaut. Durch den Bebauungsplan soll eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung im bebauten Innenbereich ermöglicht werden.

 

Nachfolgend wird dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. Andere Fachfragen, wie z. B. hygienische Belange, Bebaubarkeit, Baugrund- und Bodenverhältnisse, werden in dieser Stellungnahme nicht behandelt.

 

2 Wasserwirtschaftliche Würdigung

 

2.1 Wasserversorgung und Grundwasserschutz

2.1.1 Wasserversorgung

 

Die Trinkwasserversorgung wird durch die (eigene) kommunale Wasserversorgungsanlage in ausreichendem Umfang sichergestellt.

 

2.1.2 Löschwasserversorgung

 

Ob diese ausreichend ist, sollte der Kreisbrandrat beim Landratsamt beurteilen.

 

2.1.3 Trinkwasserschutzgebiete

 

Trinkwasserschutzgebiete werden nicht berührt.

 

2.1.4 Grundwasser

 

Über die Grundwasserverhältnisse im geplanten Baugebiet sind am Wasserwirtschaftsamt keine Beobachtungsergebnisse vorhanden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Hochwasser der Paar mit hohen Grundwasserständen zu rechnen ist.

Auf den Flurstücken 278 und 275 ist mit sehr hohen Grundwasserständen bei Hochwasser der Paar zu rechnen, stellenweise kann der Grundwasserspiegel bis zur Geländeoberkante ansteigen.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Grundwasserspiegel von der im Talgrund verlaufenden Paar beeinflusst wird.

 

Es wird empfohlen, vor Baubeginn ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen. 

 

2.1.5 Altlasten und vorsorgender Bodenschutz

 

Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind dem Wasserwirtschaftsamt im Planungsgebiet nicht bekannt.

 

Bei Erdarbeiten ist generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Altablagerungen o. Ä. angetroffen werden. In diesem Fall ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet.

 

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Böden mit von Natur aus erhöhten Schadstoffgehalten (geogene Bodenbelastungen) vorliegen, welche zu zusätzlichen Kosten bei der Verwertung/Entsorgung führen können. Wir empfehlen daher vorsorglich Bodenuntersuchungen durchzuführen. Das Landratsamt ist von festgestellten geogenen Bodenbelastungen in Kenntnis zu setzen.

 

2.2 Oberirdische Gewässer

2.2.1 Unterhaltung

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt bei den Grundstücken Fl.-Nr. 278 und 275, Gmkg. Mering unmittelbar an die Paar an. Die Paar ist ein Gewässer 2.

Ordnung an dem der Freistaat Bayern die Unterhaltungslast trägt.

Der Uferbereich der Paar ist insbesondere auf der rechten Uferseite der Paar (Fl.-Nr. 278 und 275) mit einem prägenden erhaltenswerten Baumbestand bestockt.

 

In den planlichen Darstellungen des Bebauungsplanes wurde die mögliche Baugrenze in einem Abstand von nur 3 m zum Gewässergrundstück eingeplant. Bei diesem zu geringen Abstand einer möglichen Bebauung ist mit einem Komplettverlust des erhaltenswerten Baumbestandes entlang der Paar zu rechnen. Mit der Abholzung der Uferrandbäume würde ein wertvoller Gewässerlebensraum unabwendbar verloren gehen. 

 

Luftbildausschnitt Fl.-Nr. 275 und 278

 

2.2.2 Hochwasser

 

Bei Hochwasser wird das Planungsgebiet nicht berührt.

 

3 Zusammenfassung

Zum Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht erhebliche Bedenken, da durch das Maß der möglichen Bebauung die Ökologie des gewässerbegleitenden Grünzuges beseitigt und die Unterhaltung der Paar in diesem Bereich nicht mehr sichergestellt werden kann.

 

Für entsprechende Beratung zu allen wasserwirtschaftlichen Fachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass die Baugrenze im Bereich der Fl.Nrn. 278 und 275 auf den Baubestand zurückgenommen werden. Damit wird der Anregung des Wasserwirtschaftsamtes positiv entsprochen. Die Gehölzstrukturen entlang der Paar werden gemäß dem aktuellen Luftbild des Bayern Atlas als Hinweis (unter „Hinweise und nachrichtliche Übernahmen) in die Planzeichnung aufgenommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt der Stellungnahme stattzugeben.

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Anlage/n
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