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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ mit gleichzeitiger Veränderungssperre beschlossen. Mit der Ausarbeitung des Verfahrens wurde das Büro OPLA, Augsburg beauftragt. Zwischenzeitlich hat das Büro OPLA einen ersten Entwurf erarbeitet und wird diesen dem Gremium in der Sitzung vorstellen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf (Variante ___ ) des Bebauungsplanes Nr. 72 „Östlich der Schloßmühlstraße“ in der Fassung vom 17.10.2019 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n
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Planzeichnung (Variante 1 und 2)

Textliche Festsetzungen    

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