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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 06.05.2019 hat das Gremium über einen Antrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten und einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Schloßmühlstraße 24 beraten und beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben nicht zu erteilen, da sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Gebäudehöhe und Vollgeschossigkeit) nicht in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.

 

Desweiteren hat der Bau- und Umweltausschuss dem Marktgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Veränderungssperre empfohlen, um die bereits vorhandene Nutzung bzw. den vorhandenen Gebietscharakter in dem noch festzusetzenden Plangebiet zu sichern und als weiteres Planungsziel die Nutzung und Baudichte, sowie Nachverdichtungen, welche sich möglicherweise aus § 34 BauGB ergeben würden, in eine städtebauliche Verträglichkeit zu lenken.

 

Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro OPLA eine erste Bestandsaufnahme und städtebauliche Bewertung des Bereiches erarbeitet. In Absprache mit der Verwaltung schlägt das Büro OPLA vor, einen Bebauungsplan für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich aufzustellen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Schloßmühlstraße sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

geschätzte Kosten für das Bauleitplanverfahren: 30.000 EUR

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „ …..………….……………….“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro OPLA in Augsburg beaufragt.

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Anlage/n
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Lageplan Geltungsbereich    

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