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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.04.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 26.04. bis 31.05.2019 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Bebauungsplan ist erneut für die Dauer von zwei Wochen gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat billigt erneut den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Am Schererberg“ bestehend aus der Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung jeweils in der Fassung vom 17.10.2019 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 2 Wochen durchzuführen.

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Anlage/n
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Planzeichnung,

textliche Festsetzungen

Begründung

jeweils in der Fassung vom 17.10.2019   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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