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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2019 beschlossen, für die Fl.-Nr. 3583 eine Einbeziehungssatzung aufzustellen, um dort Wohnbebauung zu ermöglichen. Mit der Durchführung des Verfahrens wurde das Büro OPLA, Augsburg beauftragt. Das Büro OPLA hat zwischenzeitlich einen ersten Enwurf für eine Einbeziehungssatzung erarbeitet und wird diesen dem Gremium in der Sitzung vorstellen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Einbeziehungssatzung kann gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Hierbei kann auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die Kosten werden vom Vorhabensträger übernommen.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Meringerzell, Fl.-Nr. 3583“ bestehend aus der Planzeichnung, Satzung und Begründung jeweils in der Fassung vom 17.10.2019 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n
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Planzeichnung,

Textliche Festsetzungen und

Begründung

jeweils in der Fassung vom 17.10.2019   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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