Der Gemeinderat Steindorf in seiner Sitzung am 07.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Steindorf Nord“ beschlossen. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wurde das Ingenieur-Büro Bernhard Reimann, Architekt und Stadtplaner, beauftragt.
Zwischenzeitlich wurde vom Büro Reimann ein Planungsentwurf erarbeitet.
Dieser ist als Anlage beigefügt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Steindorf Nord“ ist gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorgaben des § 13 b BauGB durchgeführt. Dieses ist anzuwenden bei Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren. Betroffen sind Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 m², mit der Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Diese Kriterien treffen auf das Baugebiet zu!
Finanzielle Auswirkungen: