Sachverhalt:
Der Gemeinderat Steindorf in seiner Sitzung am 07.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Steindorf Nord“ beschlossen. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wurde das Ingenieur-Büro Bernhard Reimann, Architekt und Stadtplaner, beauftragt.
Zwischenzeitlich wurde vom Büro Reimann ein Planungsentwurf erarbeitet.
Dieser ist als Anlage beigefügt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Steindorf Nord“ ist gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorgaben des § 13 b BauGB durchgeführt. Dieses ist anzuwenden bei Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren. Betroffen sind Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 m², mit der Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Diese Kriterien treffen auf das Baugebiet zu!
Finanzielle Auswirkungen:
Herr Reimann erörtert ausführlich die von ihm eingearbeiteten Änderungen. Die gewünschten kleineren Änderungen werden von Herrn Reimann berücksichtigt und eingefügt.
Die Straßenentwässerung erfolgt durch Versickerung. Ebenso muss das Wasser auf dem Grundstück versickert werden.
Dem Bauherren soll das Material für den Zaun freigestellt werden.