- Beschreibung des Vorhabens
Die Eigentümer des Anwesens Alpenblick 3 möchten hinter dem bestehenden Wohnhaus ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errrichten. Das Wohnhaus ist mit einem 16 Grad geneigten Satteldach und 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss geplant. Die Gebäudehöhe beträgt 9,85 Meter. Neben dem Wohnhaus soll noch eine nicht unterkellerte Doppelgarage errichtet werden. Diese ist mit einer Dachneigung von 36 und Satteldach vorgesehen. Die Zufahrt ist über die Wankstraße vorgsehen. Die Grundflächenzahl beträgt 0,20; die Geschossflächenzahl beträgt 0,19.
- Fiktionsfrist
Eingang:23.04.2018
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:23.06.2018
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:08.06.2018
- Nachbarbeteiligung
Es gibt drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarn haben dem Vorhaben schriftlich zugestimmt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet ohne qualifizierten, rechtsverbindlichen Bebauungsplan (der Bebauungsplan Nr. 6 Südwestlich Schulstraße hat nicht rechtskraft erlangt, das Verfahren wurde eingestellt) und beurteilt sich bauplanungsrechtlich als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Stellplätze sind in ausreichender Zahl vorhanden.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € | Einmalig 2018: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: