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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Die Eigentümer des Anwesens Alpenblick 3 möchten hinter dem bestehenden Wohnhaus ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errrichten. Das Wohnhaus ist mit einem 36 Grad geneigten Satteldach und 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss geplant. Die Gebäudehöhe beträgt 9,85 Meter. Neben dem Wohnhaus soll noch eine nicht unterkellerte Doppelgarage errichtet werden. Diese ist mit einer Dachneigung von 36 und Satteldach vorgesehen. Die Zufahrt ist über die Wankstraße vorgsehen. Die Grundflächenzahl beträgt 0,20; die Geschossflächenzahl beträgt 0,19.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:23.04.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:23.06.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:08.06.2018

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarn haben dem Vorhaben schriftlich zugestimmt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt in einem Gebiet ohne qualifizierten, rechtsverbindlichen Bebauungsplan (der Bebauungsplan Nr. 6 Südwestlich Schulstraße hat nicht rechtskraft erlangt, das Verfahren wurde eingestellt) und beurteilt sich bauplanungsrechtlich als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Stellplätze sind in ausreichender Zahl vorhanden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €                                                 Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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