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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bereits im Zuge vergangener Wahlen wurde immer wieder über die Höhe der Wahlhelferentschädigung diskutiert. Zuletzt wurde die Thematik im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss aufgegriffen, mit dem Ziel eine sachgerechte Anpassung vorzunehmen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Höhe der Entschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer ist in § 4 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt. Nach aktuellem Satzungsstand vom 8. Mai 2014 beträgt die Pauschalentschädigung bei allgemeinen Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden 35,00 € pro Tag, bei Kommunalwahlen 50,00 € pro Tag. Eine formlose Umfrage bei einigen Kommunen im Landkreis hat folgende Entschädigungshöhen ergeben:

 

- Kissing: 75 €/Tag

 

- Friedberg:55 €/Tag

 

- Aichach:60 €/Tag

 

- Augsburg:100 €/Tag

 

In den genannten Kommunen wird nicht zwischen allgemeinen Wahlen etc. und Kommunalwahlen entschieden. Es wird vorgeschlagen auch beim Markt Mering künftig einheitlich zu verfahren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, abhängig von der künftig gewährten Pauschalentschädigung und der Anzahl der Wahlen.

 

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Beschlussvorschlag

§ 4 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erhält den Absatz 1 folgenden Wortlaut:

Ehrenamtliche Wahlhelfer erhalten aus Anlass der Durchführung einer Wahl oder eines Volksentscheides/Bürgerentscheides eine pauschale Entschädigung von 70 € pro Tag.

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Anlage/n

 

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